Elektronischer Kostenvoranschlag - Freigabe aller Produktgruppen
Ab sofort können Leistungserbringer die Kostenvoranschläge für alle Hilfsmittel über den elektronischen Kostenvoranschlag (eKV) einreichen. Vertraglich geregelte direktabrechnungsfähige Leistungen bleiben vorerst in der Direktabrechnung, sofern sie bisher noch nicht eKV-pflichtig waren. Die hilfsmittelspezifischen Hinweise, die Eingabeübersicht, die allgemeinen Hinweise und Fehlermeldungen wurden entsprechend angepasst. Sie sind zum Download unter MiP-eKV, nach Anmeldung mit den LOGIN-Daten und Auswahl der DAK als Kostenträger, erhältlich.
Es ist zu beachten, dass bei fehlerhaften Eingaben im eKV automatische Korrekturen vorgenommen werden. Dies geschieht systemseitig, wenn z.B.
- der Preis,
- der Leistungserbringergruppenschlüssel,
- Hilfsmittelkennzeichen,
- die Mehrwertsteuer,
- oder die Zuzahlung
nicht vertragskonform eingereicht werden. Leistungserbringer sollten deshalb sicherstellen, dass bei allen an die DAK erstellten eKV eine Kontrolle der zurückgespielten Angaben erfolgt.
Des Weiteren weisen wir daraufhin, dass die Abrechnungsdaten mit den genehmigten eKV-Positionen übereinstimmen müssen, da ein maschineller Abgleich der Genehmigungs- und Rechnungsdaten erfolgt. Rechnungen, die Abweichungen enthalten, können nicht bezahlt werden.
Für Rückfragen zu einzelnen eKV stehen unter Angabe der
- vom MIP-System vergebene "Belegnummer",
- der Krankenversichertennummer und
- des Institutionskennzeichens (IK),
die Hilfsmittel-Kompetenz-Zentren per Email zur Verfügung.








