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Direktaufträge und Versorgungsanfragen

Die DAK plant die Vergabe von Direktaufträgen und die Einholung von so genannten Versorgungsanfragen (Zweitangeboten) über das elektronische Kostenvoranschlagsverfahren (eKV).

Ein per eKV vergebener Direktauftrag erhält auf diese Weise den Status einer Genehmigung. Die beauftragte Hilfsmittelversorgung kann umgehend erfolgen und ohne ärztliche Verordnung abgerechnet werden. Der Abrechnung sind die Empfangsbestätigung bzw. der Lieferschein beizufügen. Im Datenträgeraustausch ist die korrekte Angabe des Hilfsmittelkennzeichens erforderlich.

Wird durch die DAK eine Versorgungsanfrage eingeholt, kann diese direkt mit einem eKV beantwortet werden. Nach Prüfung und Bearbeitung durch das Hilfsmittel-Kompetenz-Zentrum wird die Leistungsentscheidung wie gewohnt elektronisch an den Leistungserbringer übermittelt.

Für Benutzer von Branchensoftware ist die funktionelle Bereitstellung der Vorgangsarten "Direktauftrag" und "Versorgungsanfrage" in der eKV-EDV erforderlich. Die Hersteller der Branchensoftware wurden bereits über die Notwendigkeit dieser Anforderungen informiert.

Es werden die für das DAK-eKV-Verfahren freigeschalteten Vertragspartner berücksichtigt.

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