Blutzuckerteststreifen
Im ab 01.10.2010 geltenden Arzneiversorgungsvertrag wurden die Vertragspreise für Blutzuckerteststreifen neu geregelt. Die vdek-Vertragspreise sind ab diesem Zeitpunkt in der Apotheken-Software hinterlegt.
Die Blutzuckerteststreifen sind danach in zwei Gruppen unterteilt:
Gruppe A: Original-Anbieter (z.B. Accu Chek, Accu Chek Aviva, Ascensia Elite, FreeStyle).
Gruppe B: Überwiegend generische Anbieter (Accutrend, Finetouch, Gluco Check, Gluco Test, Glucohexal, Glucostada, Omnitest, One Touch, Stada Gluco Check, Stada Glucose Control und Wellion).
Grundsätzlich werden Blutzuckerteststreifen zukünftig als austauschbar angesehen. Ein Austausch ist möglich, solange der Arzt diesen nicht durch Setzen des Aut-idem-Kreuzes auf dem Kassenrezept ausgeschlossen hat.
Verschreibt der Arzt Teststreifen und/oder ein Messgerät der Preisgruppe A, ohne Aut-idem-Kreuz, ist die Apotheke angehalten, auf ein preisgünstiges Produkt der Preisgruppe B umzustellen.
Die Apotheken sind vertraglich verpflichtet, 10% der gesamten Verordnungen von Blutzuckerteststreifen mit Produkten der günstigeren Preisgruppe B zu beliefern. Für die Umstellung des Patienten auf das neue Gerät kann die Apotheke einmalig in zwei Jahren eine Umsteuerungspauschale in Höhe von 20,00 € unter Verwendung des Sonderkennzeichens 2567596 abrechnen. Sollten die Apotheken ihre Quote nicht erfüllen können, müssen sie die Differenz zur höheren Preisgruppe an die Kassen zurückzahlen.
Die Abrechnungspreise und die genauen Abrechnungsmodalitäten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 des Arzneiversorgungsvertrages
Wichtig: Apotheken können zu dem dort genannten Preis ohne Kostenvoranschlag die Blutzuckerteststreifen mit der DAK abrechnen.
Zur Information Ihrer Kunden steht Ihnen hier ein Flyer des vdek zum Herunterladen und Ausdrucken zur Verfügung: Blutzuckerteststreifen-Flyer-vdek








