Beitritt zu DAK-Hilfsmittelverträgen
Nach § 127 Abs. 2a SGB V können Leistungserbringer zu gleichen Bedingungen zu bereits bestehenden Hilfsmittelverträgen als Vertragspartner beitreten.
Der DAK-Vertragsmanager
Wir möchten Ihnen mit dem DAK-Vertragsmanager einen umfassenden und funktionalen Überblick über unsere Verträge aus dem Hilfsmittelbereich zur Verfügung stellen. Damit erhalten Sie direkt die Möglichkeit
- DAK-Verträge einzusehen
- Anträge auf Beitritt zu DAK-Verträgen zu erstellen und zu verwalten
- Ihre Qualitätsnachweise, z.B. Zertifikate, zur Verfügung zu stellen
- Ihr Leistungsspektrum und Ihren Lieferbereich zu definieren und
- Ihre Kontaktdaten zu pflegen, die z.B. für unsere Vertragspartner-Umkreissuche von unseren Kunden verwendet werden.
Das Online-Angebot stellen wir Ihnen derzeit für Hilfsmittelverträge der Produktgruppen 03 (auch Insulinpumpen), 04, 09, 10, 11, 12, 14, 15 saug., 18, 19 (50), 24.35 Brustprothesen, 29 und 31 zur Verfügung.
(Achtung: Sie verlassen die Seiten der DAK. Ein barrierefreier Zugang kann deshalb nicht garantiert werden.)
Übrige Produktgruppen
Sofern Sie einen Vertragsbeitritt zu Verträgen, der nicht im Vertragsmanager enthaltenen Hilfsmittel-Produktgruppen wünschen, senden Sie Ihre Anfrage bitte an
Hilfsmittelmanagement@dak.de . Um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten, bitten wir Sie im Voraus um folgende Informationen:
- Übermittlung Ihrer Zulassung nach § 126 SGB V alte Fassung bzw. Bestätigung des VdAK bzw. vdek, dass die Voraussetzungen als erfüllt gelten
- Eine genaue Angabe der Produktgruppen (möglichst 6-Steller) lt. Hilfsmittelverzeichnis, in der Sie Versorgungen durchführen möchten
- Die Angabe Ihres Versorgungsgebietes
Für Beitrittsanfragen zu Verbandsverträgen, z.B. PG 05/23, PG 13, PG 17 lymphatisch und PG 24, wenden Sie sich bitte direkt an den vdek.








