Ausschreibungen
Bei Ausschreibungen handelt es sich um die Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Grundlage ist der § 127 Abs. 1 SGB V, der nach Inkrafttreten des GKV-WSG die Krankenkassen berechtigt, beabsichtigte
Hilfsmittelversorgungen öffentlich zu vergeben, soweit dies zweckmäßig ist. Die Krankenkassen haben dabei die Möglichkeit Komplett-, wie auch Teilleistungen auszuschreiben. Bei Teilleistungen kann eine Einteilung in verschiedene Fachlose erfolgen. Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot.
Unsere Ausschreibungen veröffentlichen wir hier und in den amtlichen Medien.




DAK schreibt Medikamentenvernebler aus




