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Abrechnungsverfahren für sonstige Leistungserbringer


Für das Abrechnungsverfahren gelten § 302 SGB V in Verbindung mit den hierzu ergangenen „Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen nach § 302 Abs. 2 SGB V über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens mit „Sonstigen Leistungserbringern“ sowie mit Hebammen und Entbindungsanstaltspflegern (§ 301 a SGB V)“ (im Folgenden Richtlinien genannt) in der jeweils aktuellen Fassung und § 303 SGB V.

Abrechnungen mit der DAK

Die DAK und die DAK-Pflegekasse haben für Hilfs- und Pflegehilfsmittel-Abrechnungen der Sonstigen Leistungserbringer bundesweit eine zentrale Daten- und Papier-Annahmestelle (siehe z.B. Kostenträgerdateien für den Verknüpfung mit einer Internetseite außerhalb DAK.deDatenaustausch). Bitte adressieren bzw. übermitteln Sie die Rechnungen/elektronischen Abrechnungsdaten und die rechnungsbegründenden Unterlagen/Urbelege an die:

DAK
c/o INTER-FORUM Data Services GmbH
Sommerfelder Str. 120
04316 Leipzig

IK 661430035.

Die Rechnungsprüfung erfolgt durch die Verknüpfung mit einer internen Seite auf DAK.deDAK-Hilfsmittel-Kompetenz-Zentren Gießen und Münster mit folgenden Zuständigkeiten:

Leistungserbringer auszuständiges Hilfsmittel-Kompetenz-Zentrum
Baden-Württemberg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Schleswig-Holstein
Thüringen
DAK
Hilfsmittel-Kompetenz-Zentrum
Fröbelstr. 71
35394 Gießen

Telefon 0641 / 944655 - 0
Telefax 0641 / 944655 - 7004

Bayern
Berlin
Brandenburg
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
DAK
Hilfsmittel-Kompetenz-Zentrum
Friedrich-Ebert-Str. 118 - 122
48153 Münster

Telefon 0251 / 703777 - 0
Telefax 0251 / 703777 - 7002


Die Bezahlung der Rechnungen erfolgt ausschließlich durch das Verknüpfung mit einer internen Seite auf DAK.deDAK-Hilfsmittel-Kompenz-Zentrum Gießen.

Datenübermittlung

Für die Datenübermittlung stehen Ihnen folgende Verbindungen zur Verfügung:

  • e-Mail: edi302@inter-forum.de (In der Betreff-Zeile der e-Mail ist ausschließlich das Absender-IK einzutragen.)
  • FTAM: 0341/25920-39, Kennung „anonymus“
  • FTP: ftp.inter-forum.de, Kennung bitte mit INTER-FORUM ( info302@inter-forum.de oder Telefonnummer 0341 / 2 59 20 - 0) abstimmen
  • Diskette / CD
  • X.400: Dieses Verfahren bitte nur nach vorheriger Rücksprache mit INTER-FORUM ( info302@inter-forum.de oder Telefonnummer 0341 / 2 59 20 - 0) Zugang: “S=edi302;O=INTER-FORUM;A=viaT;C=DE”

Als „EMPFÄNGER_Nutzer“ (logischer Empfänger) und „EMPFÄNGER_PHYSIKALISCH“ ist in der Auftragsdatei das IK 661430035 (= INTER-FORUM Data Services GmbH) anzugeben.

In den FKT-Segmenten ist als „IK des Kostenträgers“ das IK 101560000 (= Haupt-IK der DAK als Krankenkasse) einzutragen. Erfolgt die Abrechnung zu Lasten der DAK-Pflegekasse, ist als Kostenträger-IK 181560000 anzugeben.

Darüber hinaus ist je Abrechnungsvorfall das „IK der Krankenkasse von der KV-Karte bzw. der ärztlichen Verordnung“ zu erfassen. Dieses „KVK-IK“ finden Sie auf der Verordnung unter „Kassen-Nr.“ bzw. auf der Krankenversichertenkarte (KVK) unter „Kasse“.

Eine ordnungsgemäße Rechnungsbearbeitung ist nur dann möglich, wenn korrekte Daten, insbesondere der/die festgelegte(n)/vertraglich vereinbarte(n)

  • Schlüssel Leistungserbringergruppe (Abrechnungscode und Tarifkennzeichen),
  • Hilfsmittel- bzw. Abrechnungspositionsnummern – ggf. jeweils mit der Positionsnummer für Produktbesonderheiten und
  • Kennzeichen für Hilfsmittel geliefert werden.

Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln/Produkten und bei Versorgungs- bzw. Vergütungspauschalen ist außerdem

  • der Beginn und das Ende des Versorgungszeitraumes (Segment EHI, Felder „Versorgungszeitraum von“ und „Versorgungszeitraum bis“) und
  • der „Versorgungszeitraum“ in Monaten (Segment ZUH, Feld "Versorgungszeitraum") zu übermitteln.

Das Verordnungsdatum (Segment ZHI, Feld „Verordnungs-, Ausstell- oder Einsatzdatum“) ist zu liefern. Existiert kein Verordnungsdatum, ist ersatzweise das Ausstell- oder Einsatzdatum zu liefern.

Die Vorlage von herkömmlichen Papier-Abrechnungen führt im Bereich der Krankenversicherung grundsätzlich zu Rechnungskürzungen nach § 303 SGB V.

Detaillierte Informationen zum elektronischen Abrechnungsverfahren finden Sie unter anderem auf folgenden Internet-Seiten bzw. unter folgenden Internet-Adressen:

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