Abrechnungsverfahren für Fahrkosten
Für das Abrechnungsverfahren gelten § 302 SGB V in Verbindung mit den hierzu ergangenen „Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen nach § 302 Abs. 2 SGB V über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens mit „Sonstigen Leistungserbringern“ sowie mit Hebammen und Entbindungsanstaltspflegern (§ 301 a SGB V)“ (im Folgenden Richtlinien genannt) in der jeweils aktuellen Fassung und § 303 SGB V.
Abrechnungen mit der DAK
Die DAK hat für Fahrkosten-Abrechnungen der sonstigen Leistungserbringer bundesweit eine zentrale Daten- und Papier-Annahmestelle (siehe z.B. Kostenträgerdateien für den
Datenaustausch). Bitte adressieren bzw. übermitteln Sie die Rechnungen/elektronischen Abrechnungsdaten und die rechnungsbegründenden Unterlagen/Urbelege an die:
DAK
c/o INTER-FORUM Data Services GmbH
Sommerfelder Str. 120
04316 Leipzig
IK 661430035
Die Rechnungsprüfung erfolgt durch das DAK - Hilfsmittel-Kompetenzzentrum Karlsruhe mit folgender Zuständigkeit.
| DAK Hilfsmittel-Kompetenzzentrum Karlstr. 56 76133 Karlsruhe Telefon 0721 / 81 06 – 0 Telefax 0721 / 81 06 – 119 |
Die Bezahlung der Rechnungen erfolgt ausschließlich durch das DAK - Hilfsmittel-Kompetenzzentrum Karlsruhe.
Datenübermittlung
Für die Datenübermittlung stehen Ihnen folgende Verbindungen zur Verfügung:
- e-Mail: edi302@inter-forum.de (In der Betreff-Zeile der e-Mail ist ausschließlich das Absender-IK einzutragen.)
- FTAM: 0341/25920-39, Kennung „anonymus“
- FTP: ftp.inter-forum.de, Kennung bitte mit INTER-FORUM ( info302@inter-forum.de oder Telefonnummer 0341 / 2 59 20 - 0) abstimmen
- Diskette / CD
- X.400: Dieses Verfahren bitte nur nach vorheriger Rücksprache mit INTER-FORUM ( info302@inter-forum.de oder Telefonnummer 0341 / 2 59 20 - 0) Zugang: “S=edi302;O=INTER-FORUM;A=viaT;C=DE”
Als „EMPFÄNGER_Nutzer“ (logischer Empfänger) und „EMPFÄNGER_PHYSIKALISCH“ ist in der Auftragsdatei das IK 661430035 (= INTER-FORUM Data Services GmbH) anzugeben.
In den FKT-Segmenten ist als „IK des Kostenträgers“ das IK 101560000 (= Haupt-IK der DAK als Krankenkasse) einzutragen. Erfolgt die Abrechnung zu Lasten der DAK-Pflegekasse, ist als Kostenträger-IK 181560000 anzugeben.
Darüber hinaus ist je Abrechnungsvorfall das „IK der Krankenkasse von der KV-Karte bzw. der ärztlichen Verordnung“ zu erfassen. Dieses „KVK-IK“ finden Sie auf der Verordnung unter „Kassen-Nr.“ bzw. auf der Krankenversichertenkarte (KVK) unter „Kasse“.
Eine ordnungsgemäße Rechnungsbearbeitung ist nur dann möglich, wenn korrekte Daten, insbesondere der/die festgelegte(n)/vertraglich vereinbarte(n)
- Kostenträger-IK der DAK 10 15 6000 0
- Krankenversichertenkarten-IK 10 xx 6799 x
- Leistungserbringergruppe (LEGS = Abrechnungscode + Tarifkennzeichen + Sondertarif = siebenstellig)
- Fahrkosten- bzw. Abrechnungspositionsnummern (=sechsstellig) geliefert werden.
Das Verordnungsdatum (Segment ZHE, Feld „Verordnungs-, Ausstell- oder Einsatzdatum“) ist zu liefern. Existiert kein Verordnungsdatum, ist ersatzweise das Ausstell- oder Einsatzdatum zu liefern.
Detaillierte Informationen zum elektronischen Abrechnungsverfahren finden Sie unter anderem auf folgenden Internet-Seiten bzw. unter folgenden Internet-Adressen:
vdek (Sie verlassen die Internetseite der DAK)
Datenaustausch (Sie verlassen die Internetseite der DAK)







