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Abrechnungsverfahren für Fahrkosten

Für das Abrechnungsverfahren gelten § 302 SGB V in Verbindung mit den hierzu ergangenen „Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen nach § 302 Abs. 2 SGB V über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens mit „Sonstigen Leistungserbringern“ sowie mit Hebammen und Entbindungsanstaltspflegern (§ 301 a SGB V)“ (im Folgenden Richtlinien genannt) in der jeweils aktuellen Fassung und § 303 SGB V.

Abrechnungen mit der DAK

Die DAK hat für Fahrkosten-Abrechnungen der sonstigen Leistungserbringer bundesweit eine zentrale Daten- und Papier-Annahmestelle (siehe z.B. Kostenträgerdateien für den Verknüpfung mit einer Internetseite außerhalb DAK.deDatenaustausch). Bitte adressieren bzw. übermitteln Sie die Rechnungen/elektronischen Abrechnungsdaten und die rechnungsbegründenden Unterlagen/Urbelege an die:

DAK
c/o INTER-FORUM Data Services GmbH
Sommerfelder Str. 120
04316 Leipzig

IK 661430035

Die Rechnungsprüfung erfolgt durch das DAK - Hilfsmittel-Kompetenzzentrum Karlsruhe mit folgender Zuständigkeit.

DAK
Hilfsmittel-Kompetenzzentrum
Karlstr. 56
76133 Karlsruhe
Telefon 0721 / 81 06 – 0
Telefax 0721 / 81 06 – 119


Die Bezahlung der Rechnungen erfolgt ausschließlich durch das DAK - Hilfsmittel-Kompetenzzentrum Karlsruhe.

Datenübermittlung

Für die Datenübermittlung stehen Ihnen folgende Verbindungen zur Verfügung:

  • e-Mail: edi302@inter-forum.de (In der Betreff-Zeile der e-Mail ist ausschließlich das Absender-IK einzutragen.)
  • FTAM: 0341/25920-39, Kennung „anonymus“
  • FTP: ftp.inter-forum.de, Kennung bitte mit INTER-FORUM ( info302@inter-forum.de oder Telefonnummer 0341 / 2 59 20 - 0) abstimmen
  • Diskette / CD
  • X.400: Dieses Verfahren bitte nur nach vorheriger Rücksprache mit INTER-FORUM ( info302@inter-forum.de oder Telefonnummer 0341 / 2 59 20 - 0) Zugang: “S=edi302;O=INTER-FORUM;A=viaT;C=DE”


Als „EMPFÄNGER_Nutzer“ (logischer Empfänger) und „EMPFÄNGER_PHYSIKALISCH“ ist in der Auftragsdatei das IK 661430035 (= INTER-FORUM Data Services GmbH) anzugeben.

In den FKT-Segmenten ist als „IK des Kostenträgers“ das IK 101560000 (= Haupt-IK der DAK als Krankenkasse) einzutragen. Erfolgt die Abrechnung zu Lasten der DAK-Pflegekasse, ist als Kostenträger-IK 181560000 anzugeben.

Darüber hinaus ist je Abrechnungsvorfall das „IK der Krankenkasse von der KV-Karte bzw. der ärztlichen Verordnung“ zu erfassen. Dieses „KVK-IK“ finden Sie auf der Verordnung unter „Kassen-Nr.“ bzw. auf der Krankenversichertenkarte (KVK) unter „Kasse“.

Eine ordnungsgemäße Rechnungsbearbeitung ist nur dann möglich, wenn korrekte Daten, insbesondere der/die festgelegte(n)/vertraglich vereinbarte(n)

  • Kostenträger-IK der DAK 10 15 6000 0
  • Krankenversichertenkarten-IK 10 xx 6799 x
  • Leistungserbringergruppe (LEGS = Abrechnungscode + Tarifkennzeichen + Sondertarif = siebenstellig)
  • Fahrkosten- bzw. Abrechnungspositionsnummern (=sechsstellig) geliefert werden.


Das Verordnungsdatum (Segment ZHE, Feld „Verordnungs-, Ausstell- oder Einsatzdatum“) ist zu liefern. Existiert kein Verordnungsdatum, ist ersatzweise das Ausstell- oder Einsatzdatum zu liefern.

Detaillierte Informationen zum elektronischen Abrechnungsverfahren finden Sie unter anderem auf folgenden Internet-Seiten bzw. unter folgenden Internet-Adressen:

Verknüpfung mit einer Internetseite außerhalb DAK.devdek (Sie verlassen die Internetseite der DAK)

Verknüpfung mit einer Internetseite außerhalb DAK.deDatenaustausch (Sie verlassen die Internetseite der DAK)

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