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Zuzahlungsbefreite Arzneimittel

Mit dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Arzneimittel, deren Preis den gesetzlich festgelegten Verknüpfung mit einer internen Seite auf DAK.de Festbetrag

um mindestens 30 Prozent unterschreiten, durch einen Beschluss der Spitzenverbände der Krankenkassen von der gesetzlichen Zuzahlung befreit werden können.

Die Zahl der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel ändert sich regelmäßig, da die Hersteller die Möglichkeit haben, die Preise für Ihre Produkte zum 1. und 15. eines Monats zu ändern. Eine aktuelle Liste der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel steht Ihnen auf der Internetseite der gesetzlichen Krankenkassen unter Verknüpfung mit einer Internetseite außerhalb DAK.dewww.gkv.info zur Verfügung.

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