Zuzahlungsbefreite Arzneimittel
Mit dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Arzneimittel, deren Preis den gesetzlich festgelegten
Festbetrag
um mindestens 30 Prozent unterschreiten, durch einen Beschluss der Spitzenverbände der Krankenkassen von der gesetzlichen Zuzahlung befreit werden können.
Die Zahl der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel ändert sich regelmäßig, da die Hersteller die Möglichkeit haben, die Preise für Ihre Produkte zum 1. und 15. eines Monats zu ändern. Eine aktuelle Liste der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel steht Ihnen auf der Internetseite der gesetzlichen Krankenkassen unter
www.gkv.info zur Verfügung.







