Gehen Sie direkt: Zum Textanfang (Navigation überspringen) | Zur Hauptnavigation | Zu weiteren Informationen | Zur Kontaktmöglichkeiten | Zum Seitenanfang

Login für Kunden

Sie sind hier: DAK>> Leistungen>> Zuzahlungen

Zuzahlungen im Überblick

Keine Zuzahlungen müssen Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres leisten (Ausnahme: Fahrkosten).

Ambulante ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung

Praxisgebühr von 10 Euro für den ersten Besuch im Quartal beim Arzt, Zahnarzt und Psychotherapeuten.
Ausnahmen:

  • Sie haben die Praxisgebühr bereits bezahlt und erhalten innerhalb dieses Quartals eine Überweisung z.B. von Ihrem Hausarzt
  • Keine Praxisgebühr fällt an für Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Schutzimpfungen

Arznei- und Verbandmittel

10% des Abgabepreises, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.

Stationäre Krankenhausbehandlung

10 Euro pro Tag, maximal 28 Tage je Kalenderjahr.

Ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, stationäre Vorsorgemaßnahmen, auch für Mütter und Väter

10 Euro pro Tag
Ausnahme: Bei Anschlussrehabilitation begrenzt auf 28 Tage je Kalenderjahr

Heilmittel

10% der Kosten je Anwendung zuzüglich 10 Euro je Verordnung.

Hilfsmittel

10% der Kosten, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, z.B. Einmalwindeln: 10% je Packung, maximal 10 Euro pro Monat.

Häusliche Krankenpflege

10% der Behandlungskosten zuzüglich 10 Euro je Verordnung begrenzt auf die ersten 28 Leistungstage im Kalenderjahr.

Soziotherapie und Haushaltshilfe

10% der kalendertäglichen Kosten, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.

Fahrkosten

10% der Kosten, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro je Fahrt, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.
Ausnahme: Fahrkosten zu ambulanten Behandlungen dürfen wir nur in besonderen Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung übernehmen. Auch hierfür wird die Zuzahlung fällig.

Eigenanteil Zahnersatz

Für Zahnersatz gelten besondere Regeln, siehe Verknüpfung mit einer internen Seite auf DAK.deLeistungen der DAK bei Zahnersatz.

Es gibt aber auch Zuzahlungen, die wir nicht bei einer Befreiung von den Zuzahlungen anrechnen können. Solche Mehrkosten entstehen beispielsweise, wenn

  • Arznei- und/oder Verbandmittel abgegeben werden, die höhere als die vom Festbetrag abgedeckten Kosten verursachen
  • Arznei- und/oder Heilmittel sowie Leistungen bezogen werden, die nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden dürfen (z. B. Fahrkosten zur ambulanten Behandlung ohne vorherige Genehmigung)
  • Eigenanteile für Hilfsmittel erhoben werden, die auch Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sind (z. B. orthopädische Schuhe)
  • Leistungen ohne ärztliche Verordnung bezogen wurden
  • im Rahmen der Kostenerstattung Abschläge etwa für Verwaltungskosten vorgenommen werden
  • Eigenanteile für im Ausland in Anspruch genommene Sachleistungen gezahlt wurden
  • Zuzahlungen/Eigenanteile zu Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung zu leisten sind (z. B. bei stationären Leistungen der medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung, bei Hilfsmitteln aus der Pflegeversicherung, im Rahmen beihilferechtlicher Regelungen)


Ebenfalls nicht zu berücksichtigen sind:

  • Eigenanteile bei Zahnersatz und kieferorthopädischer Behandlung
  • Eigenanteile bei Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung
  • Fahrkosten zur ambulanten Behandlung über den gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungsbetrag hinaus


Alle Informationen zu den Befreiungen von Zuzahlungen finden Sie Verknüpfung mit einer internen Seite auf DAK.dehier.

weiterführende Links

Servicenavigation

Seite bookmarken bei 
		Linkarena Seite bookmarken bei 
		oneView Seite bookmarken bei alltagz Seite bookmarken bei Mister 
		Wong Seite bookmarken bei del.ico.us