Verhütung von Zahnerkrankungen
Bei dieser Leistung ist zwischen Gruppen- und Individualprophylaxe zu unterscheiden.
Die Leistungen der Gruppenprophylaxe, die sich insbesondere auf Ernährungsberatung, Zahnschmelzhärtung und Mundhygiene erstrecken, können versicherte Kinder unter 12 Jahren in Anspruch nehmen. Diese Maßnahmen werden vorrangig in Kindergärten und Schulen durchgeführt. Hierbei arbeiten Krankenkassen, Zahnärzte und die für die Zahngesundheitspflege zuständigen Stellen eng zusammen.
Ergänzend zur Gruppenprophylaxe können sich Versicherte zwischen dem 7. und dem 18. Lebensjahr einmal in jedem Kalenderhalbjahr zur Verhütung von Zahnerkrankungen untersuchen lassen (Individualprophylaxe). Sie haben außerdem Anspruch auf Fissurenversiegelung der Molaren (Mahlzähne) zur Vermeidung von Karies. Gleichfalls kann die lokale Flouridierung der Zähne einmal je Kalenderhalbjahr erbracht werden. Bei Kindern ab dem 7. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kann die Flouridierung der Zähne bei hohem Kariesrisiko zweimal je Kalenderhalbjahr durchgeführt werden.
Über 18-jährige Versicherte sollten sich wenigstens einmal jährlich zahnärztlich untersuchen lassen, da sich die regelmäßige Vorsorgeuntersuchung auf die Höhe eines Zuschusses zum Zahnersatz auswirkt. Die Untersuchungen lassen Sie sich in Ihrem Bonusheft eintragen.







