Ambulante Betreuung am Wohnort
Vor Beginn der Behandlung nimmt eine Ernährungsfachkraft aus dem örtlichen Umfeld Kontakt mit den Familien auf. In einem Erstgespräch werden Ziele, Behandlungsmöglichkeiten und das Therapiekonzept der DAK besprochen. Während der stationären Behandlung des Kindes/ Jugendlichen im “Haus Quickborn” informiert die Ernährungsfachkraft die Eltern/Bezugsperson über die therapeutischen Inhalte der Behandlung ihres Kindes. Nach der stationären Behandlung im “Haus Quickborn” sollen die erlernten und erprobten Verhaltensänderungen durch die ambulante Nachbetreuung im häuslichen Umfeld gefestigt und ausgebaut werden. Die Ernährungsfachkraft berät und unterstützt Kinder und ihre Eltern für ca. 10 Monate.








