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Ambulante Vorsorgemaßnahmen und Kompaktkuren

Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten sind bei vorhandenen Gesundheitsgefährdungen zur Vorsorge oder bei bereits bestehenden Krankheiten angezeigt. Voraussetzung ist, dass die ambulante Behandlung am Wohnort ausgeschöpft wurde bzw. nicht mehr ausreicht, um eine Schwächung der Gesundheit zu beseitigen oder eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu beseitigen oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.

Eine ambulante Vorsorgeleistung kann auch als Kompaktkur durchgeführt werden. Diverse Kurorte haben sich auf die Behandlung bestimmter Erkrankungen - zum Beispiel Osteoporose, Arthrosen oder Atemwegserkrankungen - spezialisiert und organisieren Kuren in festen Gruppen mit einem gemeinsamen Behandlungsprogramm.

Der Kurzeitraum sollte mindestens 14 Tage, max. 21 Tage umfassen.
Die kurärztliche Vertragsbehandlung und die verordneten Heilmittel rechnet die DAK im Regelfall direkt mit den Behandlern ab.
Versicherte, die mindestens 18 Jahre alt sind, müssen für Heilmittel eine Zuzahlung von 10 Prozent der vertraglichen Leistung sowie 10,00 € je Verordnung bezahlen, sofern Sie davon nicht befreit sind.

Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen erhalten Sie von ihrer DAK-Geschäftsstelle und in unserem Flyer Verknüpfung mit einer internen Seite auf DAK.dehier.

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