Europäischer Wirtschaftsraum
Länder mit Sozialversicherungsabkommen
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich mit seinen überseeischen Departments Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique und Réunion, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz ,Slowakei, Slowenien, Tschechien, Spanien, Ungarn und Zypern (griechischer Teil).
Hinweis für Reisen nach Polen
Das polnische Krankenversicherungsgesetz wird derzeit überarbeitet. Dies kann für Versicherte zu Problemen bei der Sachleistungsaushilfe (Vorlage des Auslandskrankenscheines) in Polen führen. Der Abschluss einer zusätzlichen
Auslandsreisekrankenversicherung ist daher für Polen ganz besonders zu empfehlen.
Bilaterale Sozialversicherungsabkommen mit:
Bosnien-Herzegowina, Serbien und Montenegro, Kroatien, Mazedonien, Türkei und Tunesien.
In allen übrigen Ländern,
mit denen keine Sozialversicherungsabkommen bestehen - dazu gehört auch der türkische Teil der Insel Zypern - sind Sie Privatpatient. Wenn Sie Leistungen in Anspruch nehmen, tragen Sie die Kosten selbst. Eine nachträgliche Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist nicht möglich. Darum ist es so wichtig, vor Reiseantritt eine
Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen!







