Gehen Sie direkt: Zum Textanfang (Navigation überspringen) | Zur Hauptnavigation | Zu weiteren Informationen | Zur Kontaktmöglichkeiten | Zum Seitenanfang

Login für Kunden

Sie sind hier: DAK>> Leistungen>> Auslandsschutz >> Länderabkommen

Europäischer Wirtschaftsraum

Länder mit Sozialversicherungsabkommen

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich mit seinen überseeischen Departments Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique und Réunion, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz ,Slowakei, Slowenien, Tschechien, Spanien, Ungarn und Zypern (griechischer Teil).

Hinweis für Reisen nach Polen

Das polnische Krankenversicherungsgesetz wird derzeit überarbeitet. Dies kann für Versicherte zu Problemen bei der Sachleistungsaushilfe (Vorlage des Auslandskrankenscheines) in Polen führen. Der Abschluss einer zusätzlichen Verknüpfung mit einer internen Seite auf DAK.deAuslandsreisekrankenversicherung ist daher für Polen ganz besonders zu empfehlen.

Bilaterale Sozialversicherungsabkommen mit:

Bosnien-Herzegowina, Serbien und Montenegro, Kroatien, Mazedonien, Türkei und Tunesien.

In allen übrigen Ländern,

mit denen keine Sozialversicherungsabkommen bestehen - dazu gehört auch der türkische Teil der Insel Zypern - sind Sie Privatpatient. Wenn Sie Leistungen in Anspruch nehmen, tragen Sie die Kosten selbst. Eine nachträgliche Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist nicht möglich. Darum ist es so wichtig, vor Reiseantritt eine Verknüpfung mit einer internen Seite auf DAK.deAuslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen!

weiterführende Links

Servicenavigation

Seite bookmarken bei 
		Linkarena Seite bookmarken bei 
		oneView Seite bookmarken bei alltagz Seite bookmarken bei Mister 
		Wong Seite bookmarken bei del.ico.us