Sichern Sie sich ab
Informieren Sie sich am besten vor Reiseantritt, was für Ihr Urlaubsland gilt, denn nicht in jedem Land hat man automatisch einen Krankenversicherungsschutz. Ein krankheits- oder unfallbedingter Rücktransport in die Bundesrepublik Deutschland ist zum Beispiel durch die Sozialversicherungsabkommen nicht abgesichert. Das gleiche gilt für die Staaten, mit denen die Bundesrepublik Deutschland außerhalb des EWR bilaterale Sozialversicherungsabkommen für den Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen hat. So können Sie nicht überall die Europäische Krankenversicherungskarte oder die ausgefüllte Anspruchsbescheinigung beim Arzt/Zahnarzt oder Krankenhaus abgeben. Zum Teil sind erhebliche Eigenanteile zu leisten oder Leistungen werden nicht in dem Umfang zur Verfügung gestellt, wie Sie dies in Deutschland gewohnt sind.
Deshalb sollten Sie unbedingt zusätzlich eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen.
Solche zeitlich befristeten Versicherungen decken das Risiko einer finanziellen Belastung ab, die entsteht, wenn Kosten für Leistungen von der Krankenkasse nicht erstattet werden können, zum Beispiel für einen Rücktransport oder für zu zahlende Eigenanteile, die je nach Landesrecht erheblich sein können. Informationen zu DAKplus Reise finden Sie
hier.
Hinweise zur Auslands-Krankenversicherung
- In manchen Ländern sind alle oder einige Leistungen grundsätzlich zunächst von Ihnen zu bezahlen.
- Oftmals können Sie sich nur von bestimmten, für die Sozialversicherung bzw. den staatlichen Gesundheitsdienst zugelassenen Ärzten/Gesundheitseinrichtungen behandeln lassen.
- Eine Kostenerstattung bei einer notwendigen Behandlung ist nur möglich, wenn das Land, in dem die Behandlung erfolgen musste, ein Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ist oder mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen besteht.
- Des Weiteren beteiligt sich die DAK an den Kosten, wenn der Abschluss einer Zusatz-Auslandsversicherungaufgrund des Lebensalters oder bestehender Vorerkrankungen nicht möglich ist und dies der DAK vor Antritt der Reise durch eine Bestätigung der privaten Krankenversicherung nachgewiesen wird.
Achtung
Sollten Sie eine zahnprothetische Neuversorgung im Ausland planen, fragen Sie unbedingt vorher in Ihrer DAK-Geschäftsstelle nach, in welcher Weise sich die DAK an den Kosten der Neuversorgung beteiligen kann. Sonst kann die häufig als besonders preisgünstig geltende Zahnersatzversorgung im Ausland für Sie doch teuer werden!







