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Auslandsschutz

Damit Sie schneller an Ihr Geld kommen

Die Arzt-/Zahnarztrechnungen müssen die Krankheitsbezeichnung, die Behandlungsdaten und genaue Angaben über die durchgeführten Leistungen des Arztes/Zahnarztes enthalten. Sie sind in deutscher Sprache ausgestellt oder übersetzt einzureichen. Damit wird zugleich eine schnellere Erstattung möglich.

Den bezahlten Arzneimittelrechnungen fügen Sie bitte die Verordnung des Arztes bei, es sei denn, der Kostennachweis enthält bereits die Verordnung. Bei mehreren Verordnungen müssen die Kosten einzeln aufgeführt sein.

Wurde ein Krankenhausaufenthalt notwendig, muss den Rechnungsunterlagen die Krankenhauseinweisung des behandelnden Arztes beigefügt sein.
Bei einem Unfall unterrichten Sie bitte umgehend Ihre DAK-Geschäftsstelle. Machen Sie genaue Angaben über Hergang, Beteiligte, Zeugen, Kfz-Kennzeichen usw. Sie erleichtern es der DAK damit, eventuelle Regressansprüche geltend zu machen.

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