Privatärztliche Gesundheitsleistungen (IGeL)
Der Begriff "IGEL" ist eine Abkürzung für "Individuelle Gesundheitsleistungen". Diese Leistungen sind nicht Teil des Gesetzlichen Krankenversicherungs (GKV)-Leistungskataloges und müssen daher von den Patienten selbst bezahlt werden.
In der Praxis spielen IGEL-Leistungen vor allem als Zusatzangebote eine Rolle, die Versicherten in Arztpraxen über Werbematerial oder Arztmitarbeiter angeboten werden. Grundsätzlich muss der Patient selbst diese Leistungen fordern, der Arzt darf sie ihm nicht aufdrängen.
Im Katalog der Krankenversicherung sind alle medizinisch notwendigen Leistungen enthalten, die solidarisch finanziert werden. Ärzte sind per Gesetz verpflichtet, alle erforderlichen Leistungen auch zu erbringen. Wenn ein Arzt einem Patienten eine Leistung verweigert und behauptet, das Budget sei erschöpft, handelt er gesetzeswidrig.
Eine umfassende, allgemeingültige Zusammenstellung von IGeL-Leistungen existiert nicht.
IGel-Leistungen können u.a. folgende Leistungen sein:
- Zusätzliche jährliche Gesundheitsuntersuchung (Intervall-Check)
- Ultraschall-Untersuchung von Organen
- Reisemedizinische Beratung einschließlich Impfberatungen und Impfungen
- Sportmedizinische Beratungen und Untersuchungen
- Entfernung von Tätowierungen
- Blutgruppenbestimmung auf Wunsch
Grundlegende Informationen zu den IGel-Leistungen finden Sie hier:
Informationsbroschüre vom Medizinischen Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e.V.
Informationsbroschüre der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung








