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Mutterschaftsgeld

Frauen, die selbst krankenversichert sind, aber wegen der Schutzfristen vor und nach der Entbindung kein Arbeitsentgelt erhalten oder bei Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Krankengeld haben, erhalten Mutterschaftsgeld. Berechnungsgrundlage ist das durchschnittliche kalendertägliche Nettoentgelt. Es beträgt jedoch höchstens 13,00 Euro kalendertäglich. Die Differenz zu Ihrem bisherigen Arbeitseinkommen erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber.

Für Nichtarbeitnehmerinnen, die mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind, wird das Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes gezahlt.

Das Mutterschaftsgeld wird von der DAK während der Schutzfrist vor der Entbindung, für den Entbindungstag und während der Schutzfrist nach der Entbindung geleistet.

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