Krankenhausbehandlung
DAK-Versicherte erhalten bei einer stationären Krankenhausbehandlung die im Einzelfall nach Art und Schwere der Erkrankung notwendigen Leistungen. Dazu gehören auch die besonderen technischen Ausstattungen des Krankenhauses wie z.B. CT, MRT, Linksherzkathetermessplatz usw. Mit der voll- oder teilstationären Aufnahme sollen Krankheiten erkannt und möglichst geheilt werden. Manchmal kann eine Verschlimmerung zunächst nur verhütet oder die Krankheitsbeschwerden gelindert werden. Im Rahmen des medizinisch-technischen Fortschrittes sind bereits viele Operationen (z.B. Katarakt, Venenstripping) ambulant im Krankenhaus machbar. Das spart dem Betroffenen Zeit, da er schnell wieder nach Hause und auch an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann.
DAK-Tipp: Fragen Sie Ihren Arzt, ob eine ambulante Operation möglich ist.
Ist doch einmal ein Krankenhausaufenthalt erforderlich, helfen wir Ihnen bei der Suche der für Ihre Erkrankung geeigneten Klinik. Der
DAK-Krankenhaus-Kompass bietet komfortable Suchmöglichkeiten. Sie können z.B. zu einer Operation oder Therapie ein geeignetes Krankenhaus suchen, oder sich einfach über eine bestimmte Einrichtung informieren.
Gerne unterstützen wir Sie auch persönlich bei der Klinikwahl und stellen auf Wunsch den Kontakt her. Unser Team aus Gesundheitsberatern steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Ihren Ansprechpartner finden Sie unter
DAKregional.
Medizinischen Expertenrat per Telefon erhalten Sie zusätzlich über
DAKGesundheitdirekt.
Wählen Sie die Unterbringung im Einzelbettzimmer und/oder privatärztliche Behandlung durch Krankenhausärzte, können die dadurch entstehenden Mehrkosten von der DAK nicht übernommen werden. Sie können Ihren umfangreichen DAK-Versicherungsschutz durch attraktive Zusatzleistungen ergänzen, z. B.
DAKplus Krankenhaus. Kooperationspartner der DAK ist die HanseMerkur Krankenversicherung AG.
Das mit den zugelassenen Krankenhäusern vereinbarte Entgelt (z. B. DRG's, Pflegesätze) wird von der DAK für die Dauer der notwendigen stationären Behandlung übernommen. Bei der Wahl des Krankenhauses werden religiöse Bedürfnisse berücksichtigt.
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt für über 18-jährige Versicherte 10,00 Euro täglich, jeweils für längstens 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres.
Qualität zum Wohle des Versicherten
Inzwischen wächst die Erwartung, dass sich Krankenkassen auch um die Qualität kümmern. Die DAK ist in die Offensive gegangen und hat bereits Qualitätsvereinbarungen mit zwei großen renommierten Kliniken abgeschlossen. In diesen Vereinbarungen werden messbare und überprüfbare Kriterien darüber festgelegt, wie ein Behandlungsablauf bei einzelnen Therapien oder bei bestimmten Erkrankungen auszusehen hat.









