Krankengeld
Die DAK zahlt Krankengeld nach Ende der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber bzw. nach Ende der Leistungsfortzahlung der Arbeitsagentur ohne zeitliche Begrenzung,. Ist die Arbeitsunfähigkeit immer auf dieselbe Krankheit zurückzuführen, wird im Rahmen eines Dreijahreszeitraumes, jedoch nur für längstens 78 Wochen, Krankengeld gezahlt; und zwar auch dann, wenn eine weitere Krankheit hinzutritt.
Im Normalfall beträgt das Krankengeld 70 % des Regelentgelts (i. d. R. bislang bezogenes Brutto-Arbeitsentgelt); darf aber 90 % des bisherigen Netto-Arbeitsentgelts nicht überschreiten. Durch Anrechnung von beitragspflichtigen Einmalzahlungen des letzten Jahres kann das Krankengeld bis zu 100 % des bisherigen Netto-Arbeitsentgelts betragen. Für Arbeitslosengeldbezieher wird Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt. Das Krankengeld unterliegt in aller Regel der Versicherungspflicht zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Bemessungsgrundlage für die Beiträge sind grundsätzlich 80 % des Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens, das auch der Berechnung des Krankengeldes zugrunde liegt. Die DAK und der Versicherte tragen in aller Regel gemeinsam die Beiträge
Teilen Sie der DAK die Arbeitsunfähigkeit spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit mit, da ohne Meldung der Anspruch auf Krankengeld ruht.
Das Krankengeld ruht u.a. auch, solange eine andere Entgeltersatzleistung (z. B. Mutterschaftsgeld, Übergangsgeld) gezahlt wird.
Der Krankengeldanspruch endet, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen sowie bei Bezug von
- Rente wegen voller Erwerbsminderung (VE-Rente),
- Vollrente wegen Alters,
- Vorruhestandsgeld in Höhe von mindestens 65 % des Bruttoarbeitsentgelts,
- Ruhegehalt, das nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen gezahlt wird und/oder
- Rente aus einer öffentlich-rechtlichen Versicherungseinrichtung oder Versorgungseinrichtung ihrer Berufsgruppe (Berufsständische Versorgungseinrichtung) oder von anderen vergleichbaren Stellen, die ihrer Art nach der Rente wegen voller Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder dem Ruhegehalt vergleichbar ist.
Selbstständige und Arbeitnehmer, ohne Anspruch auf mindestens sechs Wochen Entgeltfortzahlung, haben nur dann einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie die Versicherung mit Krankengeldanspruch beantragt haben. Diese Versicherten können auch unseren individuell zugeschnittenen Wahltarif DAKpro Krankengeld wählen. Alle Informationen finden Sie
hier.
Weitere Einzelheiten zur Berechnung, Höhe und Beginn der Zahlung erfahren Sie in Ihrem








