Mussten Sie selbst Kosten übernehmen?
Haben Sie in EWR-Staaten bzw. Ländern mit Sozialversicherungsabkommen die Kosten einer medizinischen Versorgung selbst getragen, erstatten wir Ihnen im Allgemeinen gegen Vorlage der Kostennachweise im Original die Beträge, die bei einer Sachleistungs-Inanspruchnahme entstanden wären. Dies ist mitunter erst dann möglich, nachdem der ausländische Krankenversicherungsträger der DAK den Erstattungsbetrag bestätigt hat. Nicht erstatten können wir die nach ausländischem Recht vorgesehenen Eigenanteile sowie Kosten für Leistungen, die nach ausländischem Recht ausgeschlossen sind. Damit Sie mit diesen Kosten nicht belastet bleiben, bietet sich auch hier der Abschluss einer
Auslandsreise-Krankenversicherung an.







