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Kostenerstattung

Die wesentlichen Leistungen der DAK erhalten Sie über die Krankenversichertenkarte bequem und kostenfrei, soweit nicht gesetzliche Zuzahlungen vorgesehen sind.

Alle Versicherten und deren familienversicherte Angehörige können anstelle der Behandlung über die Krankenversichertenkarte die Kostenerstattung wählen und kommen damit in den Genuss von ambulanten Behandlungen als Privatpatient. Sie erhalten bei jedem Arzt- oder Zahnarztbesuch eine Rechnung.

Sie können sich generell für die Kostenerstattung stationärer und ambulanter Leistungen entscheiden oder die Wahl auf ambulante Behandlungen beschränken. Eine separate Wahlmöglichkeit zum Beispiel nur für die ärztliche ambulante Behandlung ist ausgeschlossen.

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