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Kieferorthopädische Behandlung

Achten Sie bei Ihrem Kind während des Zahnwechsels von den Milchzähnen zum bleibenden Gebiss auf Abweichungen von der normalen Entwicklung. Denn gerade Zähne sehen nicht nur gut aus, sie bieten auch Schutz vor Karies.

Die DAK übernimmt für Ihr Kind die Vorsorgeuntersuchungen bei Ihrem Zahnarzt. Sie brauchen nur die Versicherungskarte vorlegen. Fehlentwicklungen werden frühzeitig durch den Zahnarzt festgestellt und nach Überweisung an den Kieferorthopäden rechtzeitig behandelt.

Ab wann besteht Anspruch auf eine KFO-Behandlung?

Anhand von kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) stellt Ihr Kieferorthopäde fest, ob eine Fehlstellung vorliegt, für deren Behandlung Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden dürfen. Die Schweregrade 1 und 2 sind keine Kassenleistung. Für die KIG 3 bis 5 werden die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung übernommen.

Erwachsenenbehandlung

Für Erwachsene, die zu Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr vollendet haben, kann die DAK nur Kosten übernehmen, wenn schwere Kieferanomalien vorliegen, die kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Maßnahmen erfordern.

Antragstellung

Stellt der Kieferorthopäde fest, dass eine Behandlung notwendig ist, wird ein Behandlungsplan mit den therapeutischen Maßnahmen erstellt, der die Dauer der Behandlung sowie die Behandlungskosten ausweist. Der Behandlungsplan wird direkt an die DAK gesendet, es sei denn, Sie haben sich zu einer Privatbehandlung entschlossen. In dem Fall müssen Sie den Privatantrag bei der DAK einreichen.

Eigenanteil

Die DAK erstattet für das erste Kind 80% und für jedes weitere Kind, das im gemeinsamen Haushalt lebt 90% der Behandlungskosten. Die Eigenanteile von 20% bzw. 10% werden von der DAK erstattet, wenn der Kieferorthopäde der DAK mitteilt, dass die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde. Nach erfolgreicher Behandlung werden von der DAK somit 100% der vertraglichen Behandlungskosten übernommen.

Kosmetische Behandlung

Medizinisch nicht indizierte Maßnahmen, wie zum Beispiel kosmetische Behandlung (Keramik-Brackets), gehören nicht zum Versorgungsumfang. Viele Kieferorthopäden verweigern die Behandlung ohne Zuzahlungen für Speed-Brackets, thermoelastische Bögen und Fissurenversiegelung oder verkaufen ein Komfortpaket. Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie unser Fachzentrum in Schwerin zum Thema Mehrkostenvereinbarungen an, Tel.: 0385 - 75 82 65 0

Worauf Sie achten sollten

Hat die DAK dem Kieferorthopäden schriftlich ihre Zustimmung gegeben, kann die Behandlung beginnen. Die Behandlung dauert mehrere Jahre, der Kieferorthopäde wählt die Behandlungsmethode und die Behandlungsapparaturen. Es ist besonders wichtig, dass die herausnehmbaren Zahnspangen regelmäßig getragen werden. Bei festsitzenden Behandlungsgeräten ist eine intensive Zahnpflege von großer Bedeutung.Daneben ist die Einhaltung der Behandlungstermine sehr wichtig für den Behandlungserfolg. Ist die aktive Behandlung beendet, beginnt die Stabilisierungsphase mit dem Ziel, das erreichte Behandlungsergebnis zu sichern.

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