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Stationäre Hospize

Bei stationärer oder teilstationärer Versorgung in Hospizen, in denen Sterbende und unheilbar Kranke zur Linderung der Beschwerden betreut werden, beteiligt sich die DAK im Rahmen der Verträge mit einem Zuschuss. Voraussetzung ist jedoch u.a., dass eine ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie des Versicherten nicht geleistet werden kann. Näheres, insbesondere auch zur Höhe des Zuschusses, können Sie in Ihrer Verknüpfung mit einer internen Seite auf DAK.deDAK-Geschäftsstelle erfahren.

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