Hilfsmittel
Um in bestimmten Fällen den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern oder eine körperliche Behinderung auszugleichen, sind Hilfsmittel erforderlich. Dazu zählen zum Beispiel Hörgeräte, orthopädische Schuhe und Einlagen sowie Rollstühle und Prothesen. Die DAK übernimmt die Kosten für ärztlich verordnete Hilfsmittel bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Preise oder eines gültigen Festbetrages. Darin enthalten ist ebenso die Kostenübernahme für die Einweisung in den Gebrauch, sowie notwendige Reparaturen und Wartungen des Hilfsmittels. Die Kosten für Sehhilfen, hierzu zählen Brillengläser und medizinisch notwendige Kontaktlinsen, übernimmt die DAK für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs. Für Erwachsene dürfen Sehhilfen ausschließlich bei schwerster Sehbehinderung (Visus beidseitig bestmöglich korrigiert kleiner als 30%) oder zur Behandlung von Augenverletzungen und Augenerkrankungen (sog. "therapeutische Sehhilfen") bezahlt werden. Hilfsmittel unterliegen der gesetzlichen Zuzahlungspflicht. Bitte lesen Sie deshalb auch unsere Informationen zu:
Hinweise zur Versorgung mit Hilfsmitteln
Für Hilfsmittel besteht ein Genehmigungsvorbehalt durch die Krankenkassen. Wir empfehlen Ihnen daher vor jeder Versorgung mit Hilfsmitteln
Kontakt mit der DAK aufzunehmen.
Die DAK-Qualitätsstandards ermöglichen eine hochwertige, innovative und wirtschaftliche Versorgung. Zusätzlich ermöglichen Ihnen unsere Vertragspartner exklusive Angebote, wie zum Beispiel Rabatte auf frei verkäufliche Produkte im Bereich der Versorgung mit orthopädischen Schuhen.
Ebenso beschleunigt die konsequente Nutzung der elektronischen Kommunikation zwischen der DAK und ihren Vertragspartnern zukünftig das zeitraubende Kostenvoranschlagsverfahren. Viele Anträge können deshalb schon in sehr kurzer Zeit beantwortet werden, z.B. während Sie noch im Sanitätshaus sind.
Eine Übersicht über die Vertragspartner der DAK finden Sie in der
Hilfsmittel-Vertragspartnersucheder DAK und der Firma Medicomp.
Geben Sie dazu einfach Ihre Postleitzahl und den gewünschten Umkreis in die Suchfunktion ein und wählen eine entsprechende Hilfsmittelrubrik (z.B. Orthopädie-Technik) aus. Sollte die Suchemaschine Ihnen für Ihre individuelle Versorgung kein Ergebnis anzeigen, hilft Ihnen Ihr
DAK-Hilfsmittel-Kompetenz-Zentren gerne weiter.
Sofern Sie Ihr Hilfsmittel nicht mehr benötigen, holen wir es selbstverständlich bei Ihnen ab. Füllen Sie hierzu einfach das
Rückholungsformular aus und senden es uns zu. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Versorgung der DAK-Kunden mit saugenden Inkontinenzhilfen
Niemand redet gern über Inkontinenz, dabei sind mehr als fünf Millionen Menschen in Deutschland betroffen. Es gibt vielfältige Vorlagen und Windelhosen, die speziell hierfür entwickelt wurden. Die DAK bezahlt saugende Inkontinenzhilfen, wenn sie vom Arzt verordnet sind. Um eine zuverlässige und kostengünstige Versorgung zu sichern, hat die DAK neue Verträge mit verschiedenen Anbietern geschlossen. Diese garantieren DAK-Kunden eine qualitätsorientierte Versorgung, persönliche Beratung und liefern die benötigten Produkte bequem ins Haus.
Abgesehen von der gesetzlichen Zuzahlung entstehen Ihnen für die medizinisch notwendige Versorgung keine weiteren Kosten. Besondere Produktwünsche können allerdings zu privaten Aufzahlungen führen. Bitte lassen Sie sich hierüber von Ihrem ausgewählten
DAK-Vertragspartner individuell beraten.
Bei Fragen können Sie sich gern an die 01801- 000 705 (von Mo-Fr.) wenden.
(3,9 Ct. / Min. aus dem Festnetz der Dt. Telekom, max. 42 Ct. / Min. aus den Mobilfunknetzen)







