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Festbeträge für Arzneimittel

Verschreibt Ihnen Ihr Arzt ein Medikament, übernimmt die DAK in der Regel die Kosten. Das gilt für alle rezeptpflichtigen Arznei- und Verbandmittel, die Sie in der Apotheke erhalten und die in Deutschland zugelassen sind. Für Sie fällt nur die Zuzahlung – meist in Höhe von fünf Euro – an. Die DAK übernimmt die Kosten in Höhe des Festbetrags. Dabei handelt es sich um den Höchstbetrag, bis zu dem die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für ein Arzneimittel übernehmen dürfen. Liegt der Preis des Arzneimittels darüber, zahlen Sie die Differenz zwischen dem Festbetrag und dem Arzneimittelpreis selbst - auch wenn Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind. Ihr Arzt ist in diesen Fällen dazu verpflichtet, Sie darüber zu informieren.

Warum gibt es Festbeträge?

Das Festbetragssystem 1989 wurde im Zusammenhang mit dem Gesundheitsreformgesetz (GRG) eingeführt, um den steigenden Arzneimittelkosten entgegen zu wirken. Bei der Bildung von Festbeträgen werden Mittel mit gleichen Inhaltsstoffen oder Mittel, die denselben Zweck erfüllen, sinnvoll zusammengefasst. Dabei muss sichergestellt sein, dass eine ausreichende Auswahl von therapeutisch vergleichbaren Arzneimitteln zum Festbetrag zur Verfügung steht.

Wie werden die Festbeträge festgelegt?

In den Arzneimittel-Richtlinien legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fest, für welche Wirkstoffe Festbeträge möglich sind. Die exakte Höhe der Festbeträge wird in einem aufwändigen Verfahren rechnerisch ermittelt. Basis sind immer die preisgünstigsten Verordnungsmöglichkeiten.

Für welche Arzneimittelgruppen gibt es Festbeträge?

  • Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen (Stufe 1)
  • Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen (Stufe 2)
  • Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbaren Wirkungen (Stufe 3)

Können sich die Festbeträge ändern?

Die Festbeträge werden mindestens einmal jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst. Es ist also möglich, dass ein Festbetrag gesenkt wird, der Hersteller aber seinen Verkaufspreis nicht reduziert. Für ein Arzneimittel, für das bisher keine Mehrkosten angefallen sind, würden dann Mehrkosten für Sie entstehen.
Aktuelle Informationen zu Festbetraggruppenbildungen finden Sie Verknüpfung mit einer Internetseite außerhalb DAK.dehier. (Sie verlassen die Seiten der DAK. Daher kann für einen barrierefreien Zugang nicht garantiert werden.)

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