DAK-Zweitmeinungsverfahren
Die DAK bietet ein ärztliches Zweitmeinungsverfahren. Möchten Sie die Entscheidung Ihres Arztes prüfen lassen, wenden Sie sich an Ihren DAK-Kundenberater. Er hilft Ihnen, eine zweite Meinung zu bekommen. Das zuständige DAK Servicezentrum finden Sie
hier.








