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DAK-Zweitmeinungsverfahren

Die DAK bietet ein ärztliches Zweitmeinungsverfahren. Möchten Sie die Entscheidung Ihres Arztes prüfen lassen, wenden Sie sich an Ihren DAK-Kundenberater. Er hilft Ihnen, eine zweite Meinung zu bekommen. Das zuständige DAK Servicezentrum finden Sie Verknüpfung mit einer internen Seite auf DAK.dehier.

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