Befreiung von weiteren Zuzahlungen
Damit wir Sie von weiteren Zuzahlungen befreien bzw. Ihnen zuviel geleistete Zuzahlungen erstatten können, ist es erforderlich, dass Sie Ihre Zuzahlungen nachweisen. Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:
Sammeln Sie alle Zuzahlungsbelege (Originale), die Sie selbst und ggf. zu berücksichtigende Familienangehörige betreffen. Einzelbelege müssen nicht eingereicht werden, wenn Ihnen Ihre Apotheke eine Sammelrechnung ausstellt. Die Sammelrechnung/Belege muss/müssen folgende Angaben enthalten:
- Für wen ist die zuzahlungspflichtige Leistung (Vor- und Zuname)
- wofür (z. B. Praxisgebühr)
- wie hoch ist die Zuzahlung
- an wen (z.B. Name der Arztpraxis) und
- wann wurde die Leistung in Anspruch genommen?
Wenn Sie mit Ihren Zuzahlungen im laufenden Kalenderjahr die Belastungsgrenze erreicht bzw. überschritten haben, können Sie einen Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen für das laufende Kalenderjahr stellen und mit den Zuzahlungsnachweisen einreichen. Sie erhalten dann von uns umgehend Ihre Befreiungskarte. Zuviel gezahlte Beiträge erstatten wir Ihnen.








