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Befreiung von Zuzahlungen

Die DAK gibt ihren Versicherten die Gewissheit, bei Erkrankung umfassende medizinische Leistungen zu erhalten. Für einige Leistungen hat der Gesetzgeber Zuzahlungen vorgesehen. Damit Sie aber nicht unzumutbar belastet werden, gelten für die gesetzlichen Zuzahlungen Belastungsgrenzen.

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Verknüpfung mit einer internen Seite auf DAK.deWas wird auf die Bruttoeinnahmen angerechnet?
Verknüpfung mit einer internen Seite auf DAK.deWann gilt für mich die niedrigere Belastungsgrenze
Verknüpfung mit einer internen Seite auf DAK.deWann liegt eine schwerwiegende chronische Krankheit vor?
Verknüpfung mit einer internen Seite auf DAK.deZuzahlungen bei keinem oder nur geringem Einkommen
Verknüpfung mit einer internen Seite auf DAK.deWann werde ich befreit und bekomme ich zuviel geleistete Zuzahlungen zurück?
Verknüpfung mit einer internen Seite auf DAK.deKann ich mich im Voraus von Zuzahlungen befreien lassen?
Verknüpfung mit einer internen Seite auf DAK.deWeitere Fragen zum Thema Zuzahlungen?

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