Im Ausland sind Sie geschützt
Um Sie während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland weitgehend zu schützen, haben die Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) bestimmte Abkommen geschlossen. Dadurch wurden die Voraussetzungen geschaffen, den Krankenversicherungsschutz in diesen Ländern in der Regel in dem Umfang sicherzustellen, als ob Sie dort versichert wären. Dass Sie zum Teil selbst Kosten tragen müssen, lässt sich dabei nicht völlig ausschließen.
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Länder mit Sozialversicherungsabkommen
Europäische Krankenversichertenkarte
Seit Ausgabe der "Europäischen Krankenversichertenkarte" (Rückseite der normalen Krankenversichertenkarte) benötigen Sie für viele Reiseländer keinen separaten Auslandskrankenschein mehr. Sollten Sie noch über eine ältere Krankenversichertenkarte verfügen, können Sie sich jedoch nach wie vor einen Auslandskrankenschein bestellen bzw. selber ausdrucken.
Geltungsbereich der europäischen Krankenversichertenkarte
Die Karte gilt in den folgenden Ländern: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich mit seinen überseeischen Departments Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique und Réunion, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz ,Slowakei, Slowenien, Tschechien, Spanien, Ungarn und Zypern (griechischer Teil).
Auslandskrankenschein
DAK-Versicherte können den Auslandskrankenschein bei Ihrer
Geschäftsstelle bestellen.
Mailen Sie ihr, für welches Land, ab wann und für welche Personen er benötigt wird. Die Unterlagen werden Ihnen schnellstens zugeschickt.
Oder Sie melden sich für unseren passwortgeschützten Webservice
DAKexclusiv an. Sie können sich den passenden Schein dann ganz einfach herunterladen und ausdrucken!
Arbeitsunfähigkeit im Ausland
Bei einer Arbeitsunfähigkeit im Ausland muss der Versicherte den Beginn und die voraussichtliche Dauer seinem Arbeitgeber und seiner Krankenkasse unverzüglich melden. Ebenfalls ist die genaue Anschrift am Urlaubsort anzugeben.
DAK-Auslands-Hotline Gesundheit
Unter 0049 - 621- 549 00 22 erreichen Sie ab sofort die DAK-Auslands-Hotline Gesundheit. Am besten gleich die Nummer notieren und schon gehts noch ein wenig entspannter ab in den Urlaub. Denn nun gibt es medzinischen Expertenrat von der DAK auch im Ausland, rund um die Uhr. Damit stehen Ihnen im Krankheitsfall wichtige Informationen zu Arzt- und Kliniksuche, aber auch zu Krankheitssymptomen und Medikamenten zur Verfügung.
Gesund reisen, gesund wiederkommen
An den Kosten für Schutzimpfungen vor privaten Auslandsaufenthalten beteiligt sich die DAK. Erstattet werden max. 50% der Kosten für bestimmte Schutzimpfungen. Wir beraten Sie gern. Ihr DAK-Servicezentrum finden Sie
hier.
Impfcentrum in Hamburg St. Pauli und Lüneburg
Diese Centren sind ebenfalls auf Impfmedizin, Reisemedizin und Infektionsprophylaxe spezialisiert. Sie erhalten hier alle Impfungen, sowohl sogenannte Standardimpfungen, die über die Krankenversicherungskarte abgerechnet werden, als auch Reiseimpfungen wie z.B. die Gelbfieberimpfung. Als DAK-Versicherter erhalten Sie hier besondere Konditionen. Bitte weisen Sie Ihre Mitgliedschaft durch Vorlage Ihrer Krankenversichertenkarte aus.
- Impfcentrum ICR GmbH, Zirkusweg 4, 20359 Hamburg - Tel.: 040- 3009 37 37 -
www.Impfzentrum.de
- Impfcentrum ICR GmbH, Alter Hessenweg 11a, 21335 Lüneburg - Tel.: 040- 735 373 -
www.Impfzentrum-Lueneburg.de
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