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AMNOG-Mehrkostenregelung

Durch das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) haben Sie ab dem 01.01.2011 die Möglichkeit, in der Apotheke ein anderes, wirkstoffgleiches Arzneimittel zu kaufen, als dasjenige, was Ihnen der Apotheker ansonsten aufgrund der Rabattverträge der DAK abgegeben hätte. Grundsätzlich sind die Apotheker gesetzlich verpflichtet, die Versicherten mit rabattierten Arzneimitteln zu versorgen.

Falls Sie von diesem neuen Wahlrecht Gebrauch machen, müssen Sie das Arzneimittel zunächst in voller Höhe selbst bezahlen und reichen dann das Rezept mit Quittung bei der DAK zur Erstattung ein.
Dadurch, dass die DAK nur den Preis für das rabattierte und damit erheblich günstigere Arzneimittel erstatten darf und der Versicherte die Differenz zum Preis des Wahlarzneimittels selbst tragen muss, kann es sein, dass der Erstattungsbetrag nur sehr gering ausfällt.

Wir empfehlen Ihnen daher, die qualitativ hochwertigen Arzneimittel unserer Rabattvertragspartner zu nutzen, die teilweise sogar von den Zuzahlungen befreit sind. Die DAK hat zu vielen Wirkstoffen mit verschiedenen großen Pharmaherstellern Rabattverträge geschlossen, so dass Sie auch hier die Wahl haben, ohne in Vorleistung treten zu müssen. Rabattverträge bieten die Möglichkeit, der Kostensteigerung im Arzneimittelmarkt wirkungsvoll entgegenzutreten.

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