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Ambulante Vorsorgemaßnahmen für Kinder und Jugendliche in Kurheimen

Diese Maßnahmen sind vergleichbar mit ambulanten Vorsorgemaßnahmen in anerkannten Kurorten. Sie werden vermittelt durch die Träger der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege (z.B. Caritasverband, Arbeiterwohlfahrt, Diakonisches Werk) oder durch das Gesundheitsamt. Die Dauer dieser Maßnahmen betragen mindestens 2 Wochen und längstens 4 Wochen. Die Mitaufnahme von Begleitpersonen ist grundsätzlich nicht möglich. Die zuständigen Jugendämter vermitteln diese Einrichtungen und geben detaillierte Auskünfte.

Die DAK kann diese Vorsorgemaßnahme bezuschussen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Vor Beginn wird ein Antrag mit ärztlicher Begründung gestellt
  • Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) stimmt der Maßnahme zu
  • Die Maßnahme wird in einer Einrichtung durchgeführt, die vom Jugendamt dafür zugelassen ist
  • Ein Heimarzt führt eine Anfangs- und Schlussuntersuchung durch und erstellt einen Abschlussbericht.


Von den Kosten dieser Maßnahme übernimmt die DAK

  • für die ärztliche Behandlung Kosten bis max. 17,50 €
  • für ärztlich verordnete Heilmittel die Kosten bis zur Höhe der Vertragspreise

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