Gehen Sie direkt: Zum Textanfang (Navigation überspringen) | Zur Hauptnavigation | Zu weiteren Informationen | Zur Kontaktmöglichkeiten | Zum Seitenanfang

Login für Kunden

Sie sind hier: DAK>> Leistungen>> Ambulante Maßnahmen

Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen in Rehabilitationszentren

Die „Ambulante Rehabilitationsmaßnahme“ wird wohnortnah durchgeführt und erleichtern so die Integration des Erkrankten in das gewohnte berufliche und soziale Umfeld. Sie bietet außerdem die Möglichkeit, Personengruppen in die Rehabilitation mit einzubeziehen, die aus persönlichen Gründen keine stationäre Rehabilitation in Anspruch nehmen können.

Diese Maßnahmen finden in aller Regel 4 – 6 Stunden täglich an 5 Tagen in der Woche statt. Bei „Ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen“ besteht nicht automatisch Arbeitsunfähigkeit.

Versicherte, die mindestens 18. Jahre alt sind, müssen pro Behandlungstag 10,00 Euro Zuzahlung leisten.

Bei bereits gefährdeter oder geminderter Erwerbsfähigkeit kann ein anderer Leistungsträger, z.B. die Deutsche Rentenversicherung, vorrangig leistungspflichtig sein.

Wie kann ich die "Ambulante Rehabilitationsmaßnahme" beantragen?

Die „Ambulante Rehabilitationsmaßnahme“ muss vom behandelnden Arzt (z.B. Facharzt) verordnet werden. Der Rehabilitationsantrag liegt dem Arzt vor, kann aber auch von der DAK zur Verfügung gestellt werden.

Ist die "Ambulante Rehabilitationsmaßnahme" für mich geeignet?

Voraussetzung bei einer „Ambulanten Rehabilitationsmaßnahme“ ist, dass sich ein Rehabilitationszentrum mit entsprechendem Vertrag in Wohnortnähe befindet. Das Rehabilitationszentrum sollte mit einer Fahrzeit von max. 45 Minuten zu erreichen sein.
Außerdem muss :

  • die übrige medizinische und häusliche Versorgung sichergestellt sein,
  • der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) der beantragten Maßnahme zustimmen,
  • die Wartefrist von 4 Jahren erfüllt sein, es sei denn, eine vorzeitige Rehabilitationsleistung ist aus medizinischen Gründen zwingend erforderlich.

Die "Ambulante Rehabilitationsmaßnahme" gibt es bundesweit für folgende Indikationen:

  • Muskuloskeletale Erkrankungen (z.B. orthopädische und rheumatologische Erkrankungen)
  • Kardiologische (Herz-) Erkrankungen
  • Dermatologische (Haut-) Erkrankungen
  • Onkologische (Geschwulst-) Erkrankungen
  • Geriatrische Erkrankungen
  • Neurologische Erkrankungen
  • Psychische und psychosomatische Erkrankungen
  • Entwöhnungsbehandlungen

weiterführende Links

Servicenavigation

Seite bookmarken bei 
		Linkarena Seite bookmarken bei 
		oneView Seite bookmarken bei alltagz Seite bookmarken bei Mister 
		Wong Seite bookmarken bei del.ico.us