Akupunktur
Akupunktur bei chronischen Rücken- oder Knieschmerzen gehört jetzt zur umfassenden Schmerztherapie der DAK. Voraussetzung für die Behandlung ist, dass die Schmerzen länger als sechs Monate bestehen. Die DAK legt Wert darauf, dass bei der Akupunktur hohe Qualitätsanforderungen erfüllt werden. Deshalb dürfen die Leistungen nur von Ärzten mit entsprechender Zusatzausbildung erbracht werden.
Die Entscheidung basiert auf Ergebnissen eines Modellprojektes der DAK zusammen mit anderen Ersatzkassen: So wurde in breit angelegten Studien die Wirksamkeit von Akupunktur zur Behandlung von Rücken-, Knie- und Kopfschmerzen über fünf Jahre lang untersucht. Während es eine Überlegenheit zur Standardtherapie bei LWS- und Knieschmerzen gab, konnte dies bei Spannungskopfschmerzen und Migräne nicht festgestellt werden. Deshalb durfte dafür Akupunktur auch nicht in den DAK-Leistungskatalog übernommen werden.
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