Einsicht in die Krankenakten
Die ausführlichste Aufzeichnung nützt wenig, wenn sie Ihnen vorenthalten wird. Hier ist die Rechtsprechung eindeutig: Patienten müssen Einsicht in die Krankenunterlagen erhalten.
Aber: Die Krankenakten sind nicht Ihr Eigentum. Sie dürfen sie daher nicht mit nach Hause nehmen. Sie haben aber einen Anspruch auf Kopien.
Die Kosten dafür müssen Sie selber tragen. Im Fall von Röntgenaufnahmen kann das teuer werden. Die Alternative: ausleihen gegen Quittung oder anfordern lassen durch den weiterbehandelnden Arzt. Wenn Sie ein besonderes Interesse haben, weil sie etwa doppeltes Röntgen vermeiden wollen, muss Ihnen der Arzt die Originalaufnahme leihweise überlassen. Anspruch haben Sie außerdem auf eine Kopie der Röntgen-Anordnung, die Einzelheiten wie die untersuchten Körperpartien und die Strahlenbelastung enthält.
Wenn Sie die Unterlagen nicht persönlich einsehen wollen, weil das Verhältnis zum Arzt angespannt ist, können Sie Dritte mit einer Vollmacht beauftragen.
Aber: Nicht alles muss der Arzt "herausrücken". Das Einsichtsrecht beschränkt sich auf die medizinischen Sachverhalte. Dazu gehören unter anderem Diagnosen und Befunde, Verordnungen von Medikamenten, Operationsberichte, Röntgen- und Ultraschallaufnahmen. Persönliche Eindrücke über den Patienten darf der Arzt unkenntlich machen.
Einschränkungen gelten auch gegenüber Dritten. Sie haben grundsätzlich nichts in den Krankenakten zu suchen. Mit folgenden Ausnahmen:
- Sie haben die Schweigepflicht aufgehoben;
- Eltern von minderjährigen Kindern haben ein Einsichtsrecht;
- bei Bewusstlosen haben meist die nahen Angehörigen ein Einsichtsrecht; hier ist die Rechtslage jedoch nicht eindeutig;
- nach dem Tode des Patienten können Erben Einsicht erhalten.
Krankenunterlagen dürfen frühestens vernichtet werden, wenn die in der Berufsordnung für Ärzte vorgesehene Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren abgelaufen ist. Viele Krankenhäuser bewahren die Unterlagen jedoch zu Recht 30 Jahre auf, da sie noch innerhalb dieser Frist damit rechnen müssen, dass ein Patient Schadensersatzansprüche anmeldet.








