Das Recht auf Wahrheit
Nur wenn Sie Bescheid wissen über Ihre Krankheitsdiagnose, über die verschiedenen Therapiemöglichkeiten, ihre Heilungsaussichten und Risiken, können Sie verantwortungsbewusst entscheiden. Und nur wenn Sie einwilligen, ist der medizinische Eingriff keine Körperverletzung. Eine Aufklärung ist daher Pflicht. Als Grundsatz gilt, dass der Arzt die Wahrheit sagen muss – auch ungefragt.
Der richtige Zeitpunkt
Die beste Aufklärung wird allerdings zur Farce, wenn sie sozusagen erst auf dem Operationstisch erfolgt. Daher muss die Information rechtzeitig erfolgen – Notfälle ausgenommen. Die Frist muss ausreichen, um zusätzliche Informationen einzuholen und Alternativen zu prüfen.
- Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für Ihre Entscheidung. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
- Ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu.
- Holen Sie notfalls eine zweite ärztliche Meinung ein.
Wie viel Aufklärung braucht der Patient?
Zunehmend werden Merkblätter für die Patientenaufklärung eingesetzt. Nun macht es ohne Zweifel Sinn, wiederkehrende und komplizierte Sachverhalte schriftlich zu erläutern. Aber nicht alles ist auf Anhieb verständlich. Vor allem sind persönliche Ängste und Sorgen meist nicht mit einem Faltblatt abgetan.
Die Gerichte vertreten hier eine klare Auffassung: Merkblätter und Formulare allein reichen nicht aus. Sie können das persönliche Gespräch nicht ersetzen.
- Bestehen Sie darauf, dass Sie Ihre Fragen und Ängste im Gespräch mit dem Arzt klären können.
- Bitten Sie um eine Kopie der Merkblätter.
Die Rechtsprechung verlangt, dass Sie in der Lage sind, sich ein genaues Bild über Ihre Krankheit zu machen. Im Einzelfall kann das ganz unterschiedlich aussehen. Je notwendiger und dringlicher ein Eingriff ist, desto weniger Ansprüche werden an die Aufklärung gestellt.
Grundsätzlich ist die Aufklärung des Patienten eine ärztliche Aufgabe.
Risikoaufklärung
Einen besonders hohen Stellenwert hat die Aufklärung über die Risiken einer Maßnahme. Es leuchtet ein, dass Sie vor Operationen umfassend aufgeklärt werden müssen. Sie müssen informiert werden über die Notwendigkeit der Behandlung und die Schwere des Eingriffs. Die Risiken müssen detailliert erklärt werden. Auch unwahrscheinliche Risiken müssen erwähnt werden. Bescheid wissen müssen Sie außerdem über mögliche Komplikationen und die Misserfolgsquote.
weiterführende Links
Versprechen mehrere medizinisch gleichwertige Behandlungsmöglichkeiten denselben Erfolg, muss der Arzt die risikoärmere und kostengünstigere Behandlung auswählen.
Dies gilt auch, wenn anstelle einer Operation eine konservative Behandlung möglich ist. Der Arzt muss den Patienten auch über eine dem Gesundheitszustand angepasste Lebensweise informieren. Gängige Meinung ist allerdings, dass die Wahl der Behandlungsmethode grundsätzlich Angelegenheit der Ärzte ist – vorausgesetzt, sie entspricht dem medizinischen Standard.
Sie können sich als Patient nicht darauf verlassen, dass der Arzt Sie in jedem Fall unaufgefordert auf alternative Therapien aufmerksam macht. Wenn Sie sich beim Arzt nach neuen und anderen Behandlungsmethoden erkundigen, besteht aber in jedem Fall ein Anspruch auf vollständige und wahrheitsgetreue Auskunft.
Befund- und Diagnoseaufklärung
Eine ähnliche Situation auch bei Befund und Diagnose. Inwieweit der Patient, insbesondere im Hinblick auf schwere und psychische Erkrankungen aufgeklärt werden muss, wird kontrovers diskutiert. Vertreten wird teilweise sogar die Auffassung, dass eine Aufklärung über Befund und Diagnose im Normalfall nur auf ausdrückliche Nachfrage der Patienten gegeben werden muss.
Die DAK rät Ihnen, immer dann auf einer umfassenden Aufklärung zu bestehen, wenn Sie die Diagnose in jedem Falle genau wissen wollen.
- Fragen Sie im Zweifelsfall nach – zum Beispiel bei Unklarheiten bei der Diagnose oder ob es alternative Therapien gibt.








