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Die Versichertenkarte

Praktisch sind sie zweifellos, die kleinen Plastikkärtchen. Viele Patienten schätzen insbesondere, dass sie ohne Überweisung einen Spezialisten aufsuchen oder eine zweite Meinung einholen können.

Aber – die neue Freiheit hat ihre Kehrseite: Seit Einführung der Chipkarte steigt die Zahl der Arztbesuche. Außerdem werden häufiger Fachärzte aufgesucht. Die Folge: Die Kosten schnellen in die Höhe – und damit Ihre Beiträge. Die neuen Möglichkeiten sollen Ihnen nicht verwehrt werden, im Gegenteil.

Deshalb:

  • Nutzen Sie Ihre DAK-Versichertenkarte verantwortungsbewusst. Bedenken Sie, dass jeder zusätzliche Arztbesuch Mehrkosten verursacht.


Ein weiteres Problem sind "vagabundierende" Karten. Das sind Karten, die unrechtmäßig verwendet werden. So kann eine verloren gegangene Karte durch eine andere Person missbräuchlich genutzt werden.

  • Gehen Sie sorgfältig mit Ihrer DAK-Versichertenkarte um. Vergessen Sie nicht, dass die Chipkarte bares Geld wert ist, dass damit Arztleistungen "gekauft" werden. Darin unterscheidet sie sich in keiner Weise von Ihren Scheck- und Kreditkarten. Und die hüten Sie doch wie Ihren Augapfel, oder?

Es ist Ihr Geld – und Ihre Gesundheit

Vermeidbare Kosten und auch Gesundheitsbelastungen entstehen durch überflüssige und doppelte Untersuchungen und Behandlungen. So halten Fachleute mindestens ein Drittel aller Röntgenaufnahmen für unnötig. In die Kritik geraten sind weiter Laborleistungen, radio-immunologische und Ultraschall- Untersuchungen, sowie die Herzheilkunde.

  • Achten Sie mit darauf, dass Doppeluntersuchungen vermieden werden. Fragen Sie nach, wenn Sie Zweifel haben, ob eine Untersuchung oder Behandlung wirklich medizinisch notwendig ist.
  • Lassen Sie alle Röntgenuntersuchungen in den "Röntgen-Pass" eintragen. Denn alte Röntgen-Aufnahmen können vom weiterbehandelnden Arzt im Original angefordert werden.

weiterführende Links

Privatabrechnung statt Behandlung mit DAK-Versichertenkarte?

Anstelle der Behandlung auf DAK-Versichertenkarte können freiwillig Versicherte die Privatabrechnung mit nachträglicher Kostenerstattung durch Ihre DAK wählen. Möglicherweise schlägt der Arzt Ihnen diese Regelung auch vor.

Diese gesetzliche Regelung hat bei einigen Patienten zu Verunsicherung geführt.

  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Nur Sie als Patient haben das Wahlrecht. Es liegt allein an Ihnen, ob Sie sich für Kostenerstattung oder Behandlung mit DAK-Versichertenkarte entscheiden. Umgekehrt: Ärzte dürfen nicht auf einer Privatrechnung bestehen oder gar eine Behandlung auf DAK-Versichertenkarte verweigern.
  • Wenden Sie sich an Ihre DAK, wenn der Arzt Sie nur auf Privatrechnung behandeln will.
  • Lassen Sie sich nicht verunsichern. Ihr Arzt muss Sie immer nach dem neuesten Stand der medizinischen Erkenntnisse behandeln, ob mit DAK-Versichertenkarte oder Kostenerstattung. Eine gute medizinische Betreuung ist also in jedem Fall gewährleistet.

Auf der sicheren Seite – Behandlung mit der DAK-Versichertenkarte

Mit der Behandlung auf DAK-Versichertenkarte sind für Sie wichtige Vorteile verbunden:

  • Mit der Abrechnung der Leistungen haben Sie nichts zu tun und müssen die Rechnung nicht überprüfen. Dies erledigt die DAK für Sie.
  • Sie müssen keine Vorauszahlungen leisten.
  • Sie brauchen keine zusätzlichen Kosten zu befürchten.

    Bei der Kostenerstattung können Sie Ihre eigene Belastung dagegen nur schwer kalkulieren. Denn bei der Privatabrechnung rechnet der Arzt nach einer anderen Gebührenordnung ab und darf zudem ein Mehrfaches des einfachen Gebührensatzes berechnen. Die DAK darf Ihnen jedoch nur den Betrag der Ersatzkassengebührenordnung erstatten, den sie für die Behandlung auf DAK-Versichertenkarte gezahlt hätte. Die Differenz geht zu Ihren Lasten. In der Regel entstehen selbst bei der Berechnung nach dem einfachen Satz der Gebührenordnung erhebliche Eigenbelastungen.
  • Zusätzliche Kosten kommen bei der Privatabrechnung auf Sie zu, wenn der Arzt Leistungen in Rechnung stellt, die medizinisch nicht notwendig sind. Auch sie darf die DAK nicht übernehmen.
  • Sprechen Sie zuerst mit der DAK, wenn Sie eine Privatabrechnung wünschen. Wir beraten Sie über zulässige Leistungen und Gebührensätze und informieren Sie über Folgen und Risiken einer Kostenerstattung.
  • Wenden Sie sich an die DAK, falls Unklarheiten bei der Arztrechnung bestehen. Begleichen Sie die Summe nicht vorab, damit Sie nicht auf überhöhten Kosten sitzen bleiben.

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