Patientenverfügung: Vorsorge für den Notfall
Normalerweise ist ein Arzt verpflichtet, Leben um jeden Preis zu erhalten, aber auch den Willen des Patienten zu berücksichtigen. Wer aber auf der Intensivstation liegt und nur noch von Apparaten am Leben gehalten wird, kann sich nicht mehr selbst äußern. Rechtssicherheit bietet die Patientenverfügung, wenn sie – und das ist wichtig – verlässlich ist.
Setzen Sie Ihre Patientenverfügung möglichst handschriftlich auf. Eine handgeschriebene Verfügung ist schwieriger zu manipulieren als eine Unterschrift. Wenn Sie ein Formular benutzen (zum Beispiel vom Deutschen Roten Kreuz), sollten sie dieses amtlich oder durch einen Notar beglaubigen lassen.
Lassen Sie Ihre Verfügung möglichst von zwei Zeugen unterschreiben, die aus dem ummittelbaren Lebensumfeld stammen. Einer dieser Zeugen sollte die Patientenverfügung aufbewahren und im Notfall an den behandelnden Arzt aushändigen.
Aktualisieren Sie Ihre Patientenverfügung regelmäßig. Bestätigen Sie möglichst jedes Jahr durch Datum und Unterschrift Ihre damals getroffene Entscheidung.
Heben Sie die Patientenverfügung nicht gemeinsam mit dem Testament auf, weil es erst nach dem Tode geöffnet wird.
Das Deutsche Rote Kreuz bietet die Möglichkeit an, Ihre Patientenverfügung in einem Zentralarchiv zu hinterlegen. Sie erhalten eine Ausweiskarte mit Telefonnummer, unter der die Verfügung abgerufen werden kann. Sie sollten die Ausweiskarte immer bei sich führen. Das Deutsche Rote Kreuz nimmt für diesen Service eine einmalige Gebühr.








