Behandlungsfehler und Arzthaftung
Unter einem Behandlungsfehler wird jeder Verstoß gegen ärztliche Pflichten verstanden. Meist wird der "medizinische Standard" nicht eingehalten, d.h. von generell geübten und nicht im Streit befindlichen Erkenntnisformen und Behandlungsschritten wird abgewichen. Der behandelnde Arzt oder der Krankenhausträger haften aber nur, wenn tatsächlich ein Schaden entstanden ist.
Grundlage der Haftung kann auch eine Verletzung der Aufklärungspflicht sein.
Wege zum Recht
Meist versuchen Patienten, Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend zu machen. In der Regel wird hierfür ein ärztliches Gutachten erforderlich sein, das einen Behandlungsfehler bejaht.
- Sprechen Sie zunächst mit dem Arzt, wenn Sie den Verdacht auf einen Behandlungsfehler haben.
Außergerichtliche Verfahren
Um Ihre Ansprüche durchzusetzen, ist nicht unbedingt der Gang zum Gericht erforderlich – im Gegenteil. Der überwiegende Teil der Streitfälle wird außergerichtlich geregelt. Vor allem in Einigungsverfahren mit den Versicherungen oder bei den Gutachter- und Schlichtungskommissionen der Ärzte- und Zahnärztekammern.
Außergerichtliche Verfahren sind kürzer und für Patienten ganz oder weitestgehend kostenlos. Immer wieder allerdings wird ihre Unabhängigkeit bezweifelt.
- Suchen Sie möglichst frühzeitig Hilfe. Kostenlose Beratung erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder einer Patientenberatungsstelle.
- Spätestens, wenn es um die Regelung von Schadenersatz geht, sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen.
- Drängen Sie darauf, dass der Sachverständige für beide Seiten akzeptabel ist. Im Verfahren vor einer Gutachter- und Schlichtungsstelle haben Sie allerdings keinen Einfluss auf die Wahl des medizinischen Gutachters.
Zivil- und Strafprozess
Zivilprozesse sind langwierig und teuer. Der Vorteil liegt darin, dass hier nicht nur über das Vorliegen eines Behandlungsfehlers entschieden, sondern die Haftung, einschließlich der Höhe des zu leistenden Schadensersatzes, umfassend geklärt wird. Aber längst nicht jede Klage hat Erfolg. Das Prozessrisiko tragen Sie.
Eine Strafanzeige sollte sehr sorgfältig überdacht sein. Weil ein Schuldspruch für den Arzt weit reichende berufliche Nachteile haben kann, legen die Gerichte sehr strenge Maßstäbe an. Staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren sind sehr langwierig. Einfluss auf die Ermittlungen, zum Beispiel bei der Auswahl des Gutachters, hat der Patient nicht. Die Verfahren enden häufig durch Einstellung.








