Freie Arztwahl
Die Entscheidung, ob Sie zunächst einen Allgemeinarzt aufsuchen oder direkt einen Spezialisten zu Rate ziehen, liegt allein bei Ihnen. Auch ein Arztwechsel ist prinzipiell jederzeit möglich. Dabei spielt es keine Rolle, warum Sie wechseln wollen. Dennoch ist es empfehlenswert, dass Sie zunächst Ihren Hausarzt konsultieren. Denn er ist der Arzt Ihres Vertrauens, der Sie meist schon über einen langen Zeitraum begleitet und Ihre Situation daher in der Regel am besten beurteilen kann.
- Wechseln Sie innerhalb eines Quartals möglichst nur mit Überweisung. Eine erneute Zahlung der Praxisgebühr von 10 Euro entfällt, wenn der Hausarzt eine Überweisung zum Facharzt - oder umgekehrt - vornimmt.
Hausbesuche
Immer wieder taucht die Frage auf, ob Ärzte zum Hausbesuch verpflichtet sind. Das hängt in erster Linie von der Schwere der Krankheit ab. Dies muss der Arzt beurteilen. Eine generelle Verpflichtung, Krankenbesuche abzustatten, besteht nicht. Auch nicht für den Hausarzt. Wenn aber gravierende Krankheitssymptome vorliegen, muss sich der Arzt persönlich ein Bild von Ihrem Befinden machen. Sollte er sich dennoch weigern, kann er sich möglicherweise sogar strafbar machen.
Vorsicht ist bei "Notdiensten" von privaten Anbietern geboten. Die DAK kann diese Kosten nicht erstatten.
- Lassen Sie sich im Ernstfall nicht mit einer telefonischen Beratung "abspeisen".
Seien Sie hartnäckig. Eine Ferndiagnose allein reicht keinesfalls aus.
Behandlungsvertrag
In juristischer Hinsicht vereinbaren Sie mit dem Arzt einen Dienstvertrag. Was die meisten nicht wissen: Ein Vertrag muss nicht schriftlich geschlossen werden. Der Beginn der Behandlung, manchmal schon ein Telefonat, genügt.
Mit diesem Vertrag verpflichtet sich der Arzt, Sie nach bestem Wissen und Gewissen zu behandeln. Das bedeutet insbesondere, die neuesten medizinischen Erkenntnisse anzuwenden. Es bedeutet aber auf keinen Fall eine Erfolgsgarantie auf Heilung.








