Mangelhafte Brustimplantate:
Was Sie jetzt wissen müssen
Brustimplantate des französischen Herstellers P.I.P. (Poly Implant Prothese) bringen eine erhöhte Gesundheitsgefährdung mit sich. Grund dafür ist minderwertiges Silikon, das zur Herstellung der Implantate verwendet wurde. Da auch in Deutschland Patientinnen Implantate der Firma P.I.P. erhalten haben, empfiehlt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), diese Implantatkissen entfernen zu lassen – auch, wenn sie noch nicht beschädigt sind. Gleiches gilt für Implantate der niederländischen Firma Rofil Medical Nederland, die P.I.P.-Implantate gekauft und unter deren Eigennamen "M"-Implantate vertrieben hat.

Wenn Sie zu den betroffenen Frauen gehören, lesen Sie hier die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Thema. Wenn noch Fragen offen bleiben, lassen Sie sich bitte in Ihrem
:
1. Wie kann ich erfahren, ob bei mir ein Implantat der Firma P.I.P. verwendet wurde?
Falls Sie einen Implantatpass ausgehändigt bekommen haben, müsste dort der Hersteller des Implantats vermerkt sein. Ansonsten kann nur Ihr damals behandelnder Arzt oder die behandelnde Klinik diese Frage beantworten. Die Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, wichtige Unterlagen über Implantatpatienten 20 Jahre aufzubewahren.
2. Bei mir wurde festgestellt, dass ein Implantat der Firma P.I.P. verwendet wurde. Wie muss ich mich verhalten?
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat sich für einen grundsätzlichen Austausch aller verwendeten P.I.P.-Implantate in Deutschland ausgesprochen. Bitte wenden Sie sich zur Klärung des weiteren Vorgehens an Ihren Arzt oder Ihre Klinik. Achten Sie darauf, dass es sich um einen Vertragsarzt (Kassenarzt) und eine Vertragsklinik (keine Privatklinik) handeln muss, die die Kosten über die DAK-Gesundheit abrechnen können.
3. Mein Arzt hat festgestellt, dass nachweislich ein PIP-Implantat verwendet wurde, das nun gewechselt werden muss. Übernimmt die DAK-Gesundheit die Kosten für den nun notwendigen Wechsel?
Das hängt davon ab, ob es sich bei der ursprünglichen Implantateinlage um eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung oder um eine kosmetische Operation auf eigene Kosten handelte.
Wenn es eine medizinische Begründung für die Operation gab und die Kosten von einer gesetzlichen Krankenkasse getragen wurden, übernimmt die DAK-Gesundheit grundsätzlich auch die Kosten für den Wechsel der Implantate.
Voraussetzungen:
- Ihr Arzt attestiert, dass seinerzeit ein P.I.P.-Implantat verwendet wurde.
- Der Austausch muss in einer Vertragsklinik (keine Privatklinik) oder bei einem Vertragsarzt (Kassenarzt) erfolgen.
Wenn es sich ursprünglich um eine kosmetische Operation auf eigene Kosten handelte, dann übernimmt die DAK-Gesundheit ebenfalls die Kosten für den Austausch des Implantats.
Voraussetzungen:
- Ihr Arzt attestiert, dass seinerzeit ein P.I.P.-Implantat verwendet wurde.
- Der Austausch muss in einer Vertragsklinik (keine Privatklinik) oder bei einem Vertragsarzt (Kassenarzt) erfolgen.
Außerdem ist die DAK-Gesundheit in diesem Fall verpflichtet, die Patientin an den Kosten zu beteiligen. Die Höhe der Beteiligung richtet sich nach der Prüfung im Einzelfall. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihr
DAK-Servicezentrum.
Aktuelle Informationen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte finden Sie (BfArM) finden Sie
hier.








