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Teure Medikamente? Fragen Sie den Apotheker

Für viele gesetzlich Versicherte gibt es Alternativen

Viele Versicherte verstanden es als Hiobsbotschaft: Für immer mehr Medikamente ist ab dem 1. September eine Zuzahlung fällig. „Die Preisgestaltung bei Arzneimitteln ist kompliziert und zuweilen undurchsichtig. Hier ist zu Unrecht Verunsicherung erzeugt worden, denn die Hersteller ändern ihre Preise für Arzneimittel ständig. Einmal im Jahr oder öfter legen die Krankenkassen Festbeträge fest. Und daran hängt eben die Frage der Zuzahlung“, sagt DAK-Sprecher Jörg Bodanowitz.

Er rät Kunden: "Fragen Sie den Apotheker, ob es den gleichen Wirkstoff auch zuzahlungsbefreit gibt, dann brauchen Sie nicht zu zahlen." Die DAK etwa biete ihren Kunden Produkte von bis zu drei Herstellern pro Wirkstoff an. "Dann ist die Chance deutlich höher, dass ein zuzahlungsbefreites Medikament dabei ist." Es sei keineswegs allein den Krankenkassen zu verdanken, dass einige Medikamente künftig nicht mehr zuzahlungsbefreit sind. "Die Preise bestimmen am Ende immer noch die Pharmahersteller", so Bodanowitz.

Blick auf Arzneimittelpreise gesetzlich geregelt

Die Kassenvertreter schauen sich mindestens einmal im Jahr an, zu welchen Preisen Wirkstoffe tatsächlich herausgegeben werden. "Dies müssen sie tun, dafür gibt es ein Gesetz, um den Anstieg der Arzneimittelpreise im Rahmen zu halten. Angesichts des funktionierenden Wettbewerbs bedeutet das: Runter mit einigen Festbeträgen", sagt Bodanowitz. Zum 1. September betraf dies 20 Wirkstoffgruppen. Davor hatte der GKV-Spitzenverband zuletzt zum 1. April neue Festbeträge vereinbart.

"Zuzahlungen entfallen dann, wenn der aktuelle Preis für ein Medikament 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt. Sinken die Festbeträge, aber nicht die Arzneimittelpreise, sinkt somit automatisch die Zahl der zuzahlungsfreien Arzneimittel", erklärt Bodanowitz.

Bleibt ein Pharmahersteller bei seinem Preis, auch wenn Konkurrenten den gleichen Wirkstoff günstiger anbieten, wird sein Produkt zuzahlungspflichtig sobald es nicht mehr 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt. Allerdings kann es vorkommen, dass alle Hersteller des gleichen Wirkstoffs nicht die Preise senken, und kein Produkt mit diesem Wirkstoff zuzahlungsbefreit ist.

Alle zwei Wochen neue Preise

Was heute gilt, kann bald schon wieder ganz anders sein: Alle 14 Tage nämlich können Pharmahersteller ihre Preise verändern, etwa um im Wettbewerb besser dazustehen. Ob eine Zuzahlung fällig wird und wie hoch diese für den Patienten ausfällt, sieht der Apotheker durch den Blick in den Computer.

Welche Arzneimittel zuzahlungsbefreit sind, sehen Kunden unter Verknüpfung mit einer Internetseite außerhalb DAK.de www.gkv.info. Diese Liste wird alle 14 Tage aktualisiert.

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