Beratung bei Zahnproblemen
Lassen Sie sich auf keinen Fall entmutigen, wenn Ihr Zahnersatz nicht auf Anhieb "sitzt". Oft genügen schon geringfügige Änderungen. Hier gilt: Sie als Patient haben einen Anspruch auf einen beschwerde- und mängelfreien Zahnersatz. Wenn dieses Ziel nicht auf Anhieb erreicht werden kann, hat Ihre Zahnärztin / Ihr Zahnarzt gleichermaßen das Recht auf Korrekturen und Nachbehandlung. Geben Sie Ihrem Behandler ausreichend Gelegenheit dazu. Von einem vorzeitigen und vielleicht unüberlegten Behandlungsabbruch raten wir Ihnen dringend ab, weil Ihnen hierdurch finanzielle Nachteile entstehen können.
Grundsätzlich übernimmt der Zahnarzt für die Versorgung mit Zahnersatz eine zweijährige Gewährleistung, innerhalb derer er die Erneuerung oder Wiederherstellung bei Mängeln kostenfrei durchzuführen hat.
Weitere Hilfe finden Sie zum Beispiel bei:
DAK-Geschäftsstellen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
DAK-Geschäftsstellen stehen Ihnen als erste Ansprechpartner zur Verfügung.
Patientenberatungsstellen
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD
Weitere regionale Patientenberatungsstellen finden Sie im Internet. Diese klären Sie über Ihre Rechte auf, geben Ihnen Broschüren und unterstützen Sie bei der außergerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.







