DAK Zuschuss
Voraussetzungen für den DAK Zuschuss
Als DAK-Kunde können Sie sich jährlich eine Maßnahme bezuschussen lassen. Zur Auswahl stehen folgende Themenbereiche:
- Ernährung
- Bewegung
- Entspannung/Stressbewältigung
- Suchtmittelkonsum
- Motivation
Bedingung für die Kostenbeteiligung der DAK ist, dass Sie oder Ihre Kinder regelmäßig an der Maßnahme teilnehmen. So ist es erforderlich, dass Sie an mindestens 80 Prozent der Termine anwesend sind. Besteht der Kurs aus zehn Terminen, dürfen Sie also maximal zweimal fehlen.
Kursprogramme von Fremdanbietern
Die DAK bezuschusst neben eigenen Kursprogrammen auch Kurse fremder Anbieter, sofern diese den hohen Qualitätsanforderungen der DAK entsprechen. Klären Sie deshalb bitte unbedingt rechtzeitig vor der Anmeldung, ob sich die DAK an den Kosten beteiligen kann. Wenden Sie sich hierzu an Ihre
DAK Servicecenter. Hier erhalten Sie auch eine Liste von bereits qualitätsgeprüften Angeboten aus Ihrer Region.
Höhe des Zuschusses
Der Zuschuss beträgt bei Erwachsenen pro Maßnahme 80 % der Teilnahmegebühren. Die Kursgebühren für Kinder und Jugendliche werden zu 100 % übernommen. Die maximale Höhe der Erstattung ist jedoch in beiden Fällen auf 75,00 Euro pro Kurs bzw. Maßnahme beschränkt.
Zuschuss zu Kombikursen
Kombikurse bündeln Inhalte aus mehreren Präventionsbereichen in einem Angebot. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn man abnehmen möchte, weil dabei nicht nur die Ernährung, sondern auch die Bewegung eine große Rolle spielt. Einen Zuschuss bis zu 75 € erhalten Sie, wenn mindestens ein Thema eines Kombikurses die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt.
Antragstellung
Nachdem Sie den Kurs absolviert haben, reichen Sie einfach die Teilnahmebestätigung (pdf, 58 KB) bei Ihrem
DAK Servicezentrum ein. So haben wir alle Angaben, die wir für die schnelle Überweisung des Zuschusses benötigen, gleich zur Hand.









