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Leben

Familienversicherung

Ohne zusätzliche Beiträge sind die Familienangehörigen der DAK-Mitglieder – unter bestimmten Voraussetzungen –mitversichert.

Dazu gehören Ehegatten, gleichgeschlechtliche Lebenspartner und Kinder.

Zu den Kindern gehören auch

  • Stief- und Enkelkinder, solange sie vom Mitglied überwiegend unterhalten werden
  • Besonderheit: Sind die Eltern des Stief- oder Enkelkindes selbst noch als Kinder familienversichert, muss der überwiegende Unterhalt vom Mitglied nicht geleistet werden.
  • Pflegekinder, die in häuslicher Gemeinschaft mit den Pflegeeltern wohnen
  • Kinder, die adoptiert werden sollen und sich bereits in der Obhut der aufnehmenden Familie befinden.

Vorraussetzungen sind:

  • sie leben in Deutschland,
  • sie haben keine eigene vorrangige Versicherung,
  • sie sind nicht versicherungsfrei bzw. haben sich nicht von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen,
  • sie sind nicht hauptberuflich Selbstständig,
  • sie haben kein Gesamteinkommen das die maßgebende monatliche Einkommensgrenze (1/7 der monatlichen Bezugsgröße: 2010=365,00 Euro) übersteigt. Wird eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt, beträgt die Einkommensgrenze 400,00 Euro monatlich.

Für Kinder bestehen Altersgrenzen:

Kinder sind grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mitversichert. Der Anspruch kann sich aber bis zum 25. Lebensjahr verlängern, wenn sie noch weiter zur Schule gehen oder studieren. Auch wenn sie ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ohne Entgelt leisten, ist eine Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich.

Sollte die Schul- oder Berufsbildung durch die Erfüllung der gesetzlichen Dienstpflicht unterbrochen oder verzögert werden, verlängert sich die Familienversicherung um die Dauer des Grundwehr- oder Zivildienstes über das 25. Lebensjahr hinaus.

Für erwerbslose Kinder bleibt die Familienversicherung nach dem 18. Lebensjahr noch bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres erhalten.

Behinderte Kinder, deren Behinderung während einer bestehenden Familienversicherung eingetreten ist und die nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen können, sind ohne zeitliche Begrenzung mitversichert.

Für Kinder ist dagegen eine Familienversicherung ausgeschlossen, wenn von den miteinander verheirateten Eltern lediglich der Elternteil mit dem niedrigen Einkommen gesetzlich krankenversichert ist und das Gesamteinkommen des höherverdiendenden Elternteils die monatliche Jahresarbeitsentgeltgrenze (2011= 4.125,00 Euro) übersteigt.

Sie können wählen

Sind beide Elternteile selbst Mitglied, so kann gewählt werden, über welche Mitgliedschaft die Familienversicherung durchgeführt werden soll. Ein Grund mehr, Service und Leistungen der DAK auch für Ihre Kinder zu nutzen.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Familienversicherung sind sehr vielfältig.

  • Mehr Informationen und eine passende individuelle Beratung erhalten Sie von uns im persönlichen Gespräch. DAKdirekt 0180 1 325325 (24 Stunden an 365 Tagen –3,9 Ct./Min. aus dem Festnetz der Dt. Telekom, max. 42 Ct./Min. aus den Mobilfunknetzen) oder Verknüpfung mit einer internen Seite auf DAK.deBeratungswunsch per E-Mail.
  • Gern stehen Ihnen auch die Mitarbeiter in Ihrer Verknüpfung mit einer internen Seite auf DAK.deGeschäftsstelle für Fragen zur Verfügung.
  • Verknüpfung mit einer internen Seite auf DAK.deKlicken Sie hier, um in DAKexclusiv einen Antrag auf Familienversicherung anzufordern.

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