Erziehung
Kooperationsprojekt Erziehung
Alle packen mit an!
“Es versteht sich von selbst, dass der berufstätige Partner den Familien-Manager tatkräftig unterstützt.” Schöner Satz, … der leider oft vergessen wird. Es bedeutet mehr, als sich darauf zu einigen, dass er oder sie sich um die allgemeinen Verwaltungsdinge und Finanzangelegenheiten kümmert und gelegentlich den Abwasch macht.
Gerade in der Erziehung der Kinder sollten die Eltern von Beginn an zusammenarbeiten. Die Elternrolle lässt sich teilen! Dies bedarf einer genauen Abstimmung, die in einer ruhigen Stunde von beiden Elternteilen gemeinsam vorgenommen werden muss. Erziehungsfragen können nämlich ein ewiger Quell von Meinungsverschiedenheiten sein.
Vor Ihren Kindern sollten Sie allerdings als Team auftreten. Die Kinder entwickeln sich am besten in einer stabilen, vorhersagbaren und liebevollen Umgebung, in der die Eltern miteinander reden und Meinungsverschiedenheiten und Konflikte gelöst werden.
Kinder in die Pflicht nehmen
Das Zeitbudget in einer Familie ist nicht unendlich. Damit auch Raum für schöne, gemeinsame Dinge bleibt, aber auch Zeit für sich selbst, sollten sich die Familien-Manager/-innen darum bemühen, sowohl den Partner als auch die Kinder bei der Erledigung der täglichen Aufgaben in die Pflicht zu nehmen. Spätestens für Schulkinder ist es auch für ihre weitere Entwicklung wichtig, dass sie regelmäßig bestimmte Aufgaben übernehmen. Zimmer aufräumen, Geschirr spülen und Tisch abräumen sind kleine Dienste, die sie selbstständig durchführen sollten. Sie lernen dadurch Selbstdisziplin und erkennen, dass in einer Familie die Aufgaben gerecht verteilt werden müssen.
Männliche Familien-Manager immer noch in der Minderheit
Nach einer Untersuchung des Staatsinstituts für Familienforschung an der Universität Bamberg planen nur 0,5 Prozent der jungverheirateten Männer, sich selbst um Haushalt und Kinder zu kümmern. Jeder zwanzigste ist bereit, sich die häusliche Arbeit mit seiner Frau zu teilen. Zwei Prozent der Väter nehmen die Möglichkeit des Erziehungsurlaubs in Anspruch.
