Impf-Ratgeber
Wer impft?
Mit Ausnahme der Gelbfieber-Impfung, für die eine Ermächtigung durch die jeweilige Gesundheitsbehörde erforderlich ist, darf jeder Arzt im Rahmen seiner berufsrechtlichen Zuständigkeit impfen. Eine Beratung und die Durchführung von Impfungen für Kinder und Erwachsene gehören aber auch zu den Aufgaben der Gesundheitsämter, die vielerorts über spezialisierte Ärzte verfügen und Impfsprechstunden anbieten.
Günstige Zeitpunkte, die Impfsituation von Kindern zu prüfen und Eltern zu beraten sind der Eintritt eines Kindes in den Kindergarten und die ärztliche Untersuchung zur Einschulung. Darüber hinaus gibt es bundesweit zahlreiche Immunologische beziehungsweise Reisemedizinische Institute, die häufig an Universitäten angeschlossen sind.
