Impf-Ratgeber
Wie läuft die Impfung ab?
Vor jeder Impfung muss der Arzt den Patienten persönlich beraten. Dabei muss er nach individuellen Risiken und Impfeinschränkungen (z. B. chronische oder akute Erkrankungen des Impflings, Reaktionen auf frühere Impfungen) fragen.
Die Aufklärung über die Impfung muss sowohl deren Nutzen, die Krankheitsrisiken bei ihrer Unterlassung sowie die Information über mögliche Nebenwirkungen, Komplikationen und Risiken einer Impfung beinhalten. Empfehlungen über Verhaltensmaßnahmen im Anschluss an die Impfung, Informationen über Beginn und Dauer der Schutzwirkung sowie Hinweise zu weiteren Impfterminen (Impfserie, Auffrischung) gehören ebenfalls zur Impfleistung des Arztes. Schließlich hat er die Impfung im Impfausweis zu dokumentieren bzw. eine Impfbescheinigung auszustellen.
Grundlage der Beratung müssen die aktuellen Empfehlungen der Gesundheitsbehörden sein. Sie werden regelmäßig als so genannte STIKO-Empfehlungen von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Institutes in Berlin veröffentlicht (z.B. im Internet unter www.rki.de).
Die Impfung selbst ist eine Spritze, die bei langsamer Injektion wenig schmerzhaft ist. Sie wird bei Kindern meist in den Oberarmmuskel, bei Erwachsenen auch in den Oberschenkel oder das Gesäß verabreicht. Kindern kann vorher ein "Zauberpflaster" auf die Stichstelle geklebt werden, dessen Wirkstoff oberflächlich betäubt und den Schmerz beim Einstich mildert.
Die sorgfältige Dokumentation durch den impfenden Arzt in einem Impfbeleg (z.B. Impfpass) ist vorgeschrieben und muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Geburtsdatum des Geimpften
- Datum der Impfung
- Bezeichnung des Impfserums mit Chargen-Nummer und Hersteller
- Impfdosis
- Unterschrift des impfenden Arztes
- Praxis- oder Instituts-Stempel
Die Impfdokumente sollten sorgfältig aufbewahrt und zu Impfterminen mitgebracht werden. Bei Auslandsreisen ist es ratsam, den Impfpass selbst oder eine Kopie mitzuführen.
Obwohl sie sehr selten sind, können bleibende gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Impfungen nicht völlig ausgeschlossen werden. Für alle öffentlich empfohlenen Impfungen (siehe Impfkalender mit STIKO-Empfehlung) im Sinne des Bundes-Seuchengesetzes besteht im Falle eines Impfschadens ein Entschädigungs- und Versorgungsanspruch durch die Bundesländer. Die korrekte Dokumentation der Impfung ist dafür eine wesentliche Voraussetzung.
