Suche

Darstellungsnavigation

  • Normalansicht
  • Zeichen, dass auf der Seite RSS-Feeds bestellt werden können.RSS
Sie sind hier:DAK Family>> Kids>> Hilfen bei Behinderung

Kids

Früh erkennen und früh fördern:

Die DAK bietet besondere Hilfen für behinderte Kinder und von Behinderung bedrohten, noch nicht eingeschulten Kindern.

Die neue fachübergreifende Früherkennung und Frühförderung ist ein Angebot speziell für noch nicht eingeschulte behinderte und von Behinderung bedrohten Kindern sowie für deren Familie.
Das verbesserte Angebot hat das Ziel, medizinisch-therapeutische und heilpädagogische Leistungen sowie die Beratung der Eltern oder Erziehungsberechtigten in einem interdisziplinären Prozess unter Berücksichtigung der Familie und des sozialen Umfeldes der Kinder aus einer Hand (Komplexleistung) zur Verfügung zu stellen.
Wichtig ist die fachübergreifende Zusammenarbeit verschiedener Leistungserbringer, also der Ärzte, Psychologen, Logopäden und Heilpädagogen unter Einbeziehung der Eltern oder Erziehungsberechtigten.

Das Angebot richtet sich z.B. an Familien mit

  • Kindern, die vor, während und nach der Geburt besonderen Gefährdungen ausgesetzt waren
  • Kindern mit geistiger und körperlicher Behinderung
  • Kindern mit Seh- und Hörschädigungen
  • Kindern mit Störungen in der Sprachentwicklung
  • Kindern mit Verhaltens- und/oder Entwicklungsauffälligkeiten


Im Rahmen eines ganzheitlichen Förderkonzeptes, werden nach den individuellen Bedürfnissen des Kindes

  • ärztliche
  • medizinisch-therapeutische (z.B. Krankengymnastik)
  • pädagogische und heilpädagogische sowie psychologische Maßnahmen in sozialpädiatrischen Zentren und /oder von interdisziplinären Frühförderstellen erbracht.

Sozialpädiatrische Zentren sind fachübergreifend ärztlich geleitete Einrichtungen, die in der Regel über Kinderärzte und das erforderliche Fachpersonal verfügen.

Interdisziplinäre Frühförderstellen sind wohnortnahe Einrichtungen, die unter ärztlicher Verantwortung stehen. Die Betreuung wird wie in einem Sozialpädiatrischen Zentren von Fachkräften sichergestellt.

Die fachübergreifende Früherkennung und Frühförderung kommt dann in Betracht, wenn das Kind wegen der Art, Schwere und Dauer der Behinderung von niedergelassenen Vertragsärzten nicht behandelt werden kann. Der behandelnde Kinderarzt stellt dann eine Überweisung oder Verordnung aus.

Die DAK sowie der Sozialhilfeträger übernehmen die Kosten.

Die Vergütungen sind vertraglich mit den Leistungserbringern geregelt und werden direkt mit der DAK abgerechnet. Heilpädagogische ,soziale und psychosoziale Maßnahmen fallen in den Leistungsbereich des Sozialhilfeträgers und werden direkt mit diesem abgerechnet.

Von der DAK wird das neue Angebot auf Weiterentwicklung geprüft.
Als erster Schritt der Weiterentwicklung wurde der Sachverhalt „misshandeltes Kind“ in die Verhandlungsgespräche mit Leistungserbringern aufgenommen.

weiterführende Links