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So muss Ihr Passbild aussehen

Anforderungen an das Passbild

Die Bedingungen und Qualitätsmerkmale für ein gültiges Passbild haben wir für Sie mit Beispielen aufgeführt. Damit können Sie selbst überprüfen, ob Ihr Passbild den Anforderungen entspricht. Das Bild muss nicht biometrisch sein.

Musterfoto


Beispielfoto eines akzeptierten Passfotos. Das Bild muss 35mm breit und 45mm hoch sein.
Das Gesicht auf einem Passfoto muss mindestens 32mm hoch sein. Gemessen wird vom Haaransatz bis zur Kinnspitze.Das Gesicht auf einem Passfoto darf maximal 36mm hoch sein. Gemessen wird vom Haaransatz bis zur Kinnspitze.

Die Größe der Gesichtspartie muss in einem festgelegten Bereich liegen. Die Mindesthöhe liegt bei 32mm und die Maximalhöhe bei 36mm.

Format

Beispiel für ein falsches Passfoto für die eGK. Das Gesicht ist zu groß.
Auf dem Passbild muss Ihr Gesicht vom Haaransatz bis zur Kinnspitze eindeutig zu erkennen sein. Ebenfalls dürfen die linke und die rechte Gesichtshälfte nicht nur teilweise auf dem Foto zu sehen sein. Ihr Gesicht sollte ca. 70-80% des Gesamtplatzes einnehmen. Wie bereits oben auf der Grafik ausgewiesen, darf die Gesichtshöhe nicht kleiner als 32mm sein.

zu_breit
Es darf sich beim Passbild nicht um eine Panorama-Ansicht handeln. Dieses Bild ist im Verhältnis zum sichtbaren Gesicht zu breit.

Schärfe und Kontrast

Beispiel für ein falsches Passfoto für die eGK. Das Bild ist zu unscharf.
Das Passbild muss ausreichend scharf sein. Ebenso muss das Gesicht kontrastreich und klar dargestellt werden.

Ausleuchtung

Beispiel-Passfoto für die eGK. Das Foto ist sehr dunkel.
Das Gesicht darf keine Schatten aufweisen. Rote Augen entsprechen ebenfalls nicht den Anforderungen.

Hintergrund

Beispielbild für ein falsches Passfoto. Der Hintergrund weist ein Muster auf.
Der Hintergrund darf kein Muster aufweisen. Bitte verwenden Sie einen Hintergrund, der einfarbig ist.

Brillenträger

Beispiel für ein falsches Passfoto für die eGK. Die Frau hat eine Sonnenbrille auf.
Brillenträger müssen darauf achten, dass die Augen eindeutig zu erkennen sind. Es darf sich keine Spiegelung auf den Gläsern befinden, noch dürfen die Augen durch die Gläser verdeckt werden.

Kopfbedeckung

Beispiel für ein falsches Passfoto für die eGK. Die Frau hat eine Kopfbedeckung an die nicht den Anforderungen entspricht.
Kopfbedeckungen sind auf Passbildern nur in Ausnahmefällen erlaubt. Wenn eine Kopfbedeckung aus religiösen Gründen getragen wird, muss darauf geachtet werden, dass das Gesicht vom Haaransatz bis zur Kinnspitze eindeutig zu erkennen ist.

Fotoqualität

Beispielbild für ein falsches Passfoto. Die Qualität des Bildes ist nicht ausreichend. Am unteren Rand sind Pixel zu sehen.
Das Passbild darf keine sichtbaren Fehler aufweisen. Kratzer oder mangelnde Bildqualität können dazu führen, dass das Bild abgewiesen wird.

Kopfposition und Gesichtsausdruck

Die Kopfpositon auf dem Bild muss gerade sein. Der Gesichtsausdruck muss möglichst neutral sein.

Augen und Blickrichtung

Hierbei ist darauf zu achten, dass die Person direkt in die Kamera schaut und nicht an ihr vorbei oder in eine ganz andere Richtung.

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