Neue Funktionen. Zu Ihrem Vorteil.
Zunächst wird die eGK genau so genutzt wie die Krankenversichertenkarte. Sie unterscheidet sich im Wesentlichen durch Ihr Foto auf der Vorderseite und einen weiterentwickelten Chip.
Der Inhalt
Auf der Karte
Aufgedruckt sind Ihr Name, die Krankenkassennummer, Ihre neue Versichertennummer und Ihr Foto. Auf der Rückseite befindet sich das Unterschriftsfeld. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie Inhaber der Karte sind und die Person, die auf dem Foto abgebildet ist. Gleichzeitig beinhaltet die Rückseite die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Bei berechtigten Personen sind die Felder mit den Personenangaben gefüllt anderenfalls sind die Felder mit einem X gefüllt. Bitte nehmen Sie Ihre Gesundheitskarte auf Reisen im Europäischen Ausland für den Krankheitsfall mit.
Auf dem Chip
Wie auch auf der bisherigen Krankenversichertenkarte sind Name, Adresse und Versicherungsstatus gespeichert. Neu ist, dass es sich um einen Mikroprozessorchip handelt, der heute schon für alle zukünftigen
Anwendungen technisch vorbereitet ist. Sobald neue Anwendungen genutzt werden können, werden sie auf Ihren Wunsch hin aktiviert.
In Zukunft
Die elektronische Gesundheitskarte wird in den nächsten Jahren um weitere Funktionen ausgebaut. Beispiele sind:
Versichertendaten „online“ ändern
Zukünftig wird es auch möglich sein, zum Beispiel bei Adressänderungen die Karte online zu aktualisieren. Ein Austausch der Karte wird dann nicht mehr notwendig. Das spart Zeit und Geld.
Notfalldaten können Leben retten
Auf Ihren Wunsch hin, können vom Arzt Notfalldaten auf der eGK gespeichert werden. Zu den Notfalldaten können gehören: Allergien, Impfungen, bestimmte Medikamente oder Operationen bis hin zu Personen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen. Die Entscheidung, Notfalldaten oder eine Organspendeerklärung auf Ihrer Karte zu speichern, ist freiwillig. Sie können sie jederzeit rückgängig machen und Einträge ganz oder teilweise löschen lassen.
Behandlungsqualität und Behandlungssicherheit werden erhöht
Befunde und Behandlungspläne können, wenn Sie es möchten, einfacher und schneller zwischen Hausärzten, Fachärzten und Krankenhäuser elektronisch ausgetauscht werden. So können auch Mehrfachuntersuchungen vermieden werden.
Pflichtanwendungen und freiwillige Möglichkeiten
Neben den sogenannten gesetzlichen Anwendungen (Pflichtanwendungen) wie die Nutzung der Karte mit Lichtbild und die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) sind alle anderen Anwendungen für Sie freiwillig. Sie selbst werden entscheiden, ob Sie von einer Anwendung Gebrauch machen wollen. Ebenfalls entscheiden Sie dann selbst darüber, wer auf Ihre Daten zugreifen darf.
Austausch
Sie erhalten eine neue elektronische Gesundheitskarte, wenn sich aufgedruckte persönliche Daten geändert haben, sich Chipdaten geändert haben, sofern sie sich noch nicht online aktualisieren lassen, sich die Berechtigung für die Europäische Krankenversicherungskarte geändert hat, die Karte und/oder der Chip defekt ist oder die Karte durch Verlust/Diebstahl abhanden gekommen ist







